Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/17: Änderung der Verordnung über die Berufsbildung (BBV) · 75 Seiten
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Ergebnisbericht Vernehmlassung Anpassung BBV
Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
Abs. 1
Bemerkungen zur Höhe des Beitragssatzes unter Allgemeine Bemerkungen.
Abs. 2
Dem SAV scheinen die Obergrenzen adäquat.
Abs. 3
SBV-USP fordert, die Liste der anrechenbaren Kursgebühren sei breit, umfassend und klar zu formulieren und zu kommunizieren, um eine unterschiedlichen Handhabung zu vermeiden. Lehrmittel seien anrechenbare Kosten.
USS fordert, dass auch die Prüfungsgebühren, die über 3000 Franken betragen können, subventionsberechtigt sein sollten. Die Höhe der Obergrenze sollte entsprechend angepasst werden.
SAV findet es richtig, dass nur Kosten anrechenbar sein sollen, die unmittelbar der Wissensvermittlung dienen. Hier müsse sich eine Praxis ergeben, was dies genau heisst.
Gesamtschweizerisch koordinierende Gremien und Organisationen
Abs. 1
Kalaidos und edu-suisse finden die Höhe des Beitragssatzes legitim.
Dualstark fordert, am Beitragssatz von 50% solle festgehalten werden.
Abs. 2
VSP und PBS fordern, bei HFP ohne vorgelagerte BP sei die Obergrenze auf 40000 zu kumulieren.
Abs. 3
SBBK und EDK fordern, es sei klarzustellen, ob die Kursgebühren auch die Lehrmittel umfassen dürfen.
CDEMTN fordert, die Liste der anrechenbaren Kursgebühren sei breit, umfassen und klar zu formulieren und zu kommunizieren, um eine unterschiedlichen Handhabung zu vermeiden. Lehrmittel seien explizit auch als anrechenbare Kursgebühren zu deklarieren. CDEMTN weist darauf hin, dass „frais de déplacement“ (statt „frais de voyage“) die Anreise zum Bildungsanbieter betreffen und nicht allfällige Besuche im Rahmen des Bildungsgangs.
Kalaidos und edu-suisse fordern die Anrechnung der Lehrmittel bei einer autodidaktischen Vorbereitung zugunsten der Teilnehmenden.
Dualstark versteht unter anrechenbare Kursgebühren auch digitale Vorbereitungsmodule.
Trägerschaften und weitere interessierte Kreise
Abs. 1
GLEC fordert eine Erhöhung des Beitragssatzes auf 60%, da ein grosser Anteil der Kosten (Reise, Unterkunft etc.) nicht anrechenbar sei.
Kfmv und plattform fordern, der Satz von 50% solle bestehen bleiben.
SFF begrüsst den Beitragssatz. Ähnlich äussert sich der SBV.
Demeter findet, der Beitragssatz benachteilige ertragsschwache Branchen wie die Landwirtschaft oder das Baugewerbe, zumal in diesen kaum Arbeitgeberbeiträge üblich seien. Der Beitragssatz sollte bei 70-80% liegen.
FER findet, dass der Beitragssatz es den Firmen erlaube, weiterhin in die höhere Berufsbildung zu investieren.
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