Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/24: Änderung der Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung · 58 Seiten
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um eine Einzelleistungstarifstruktur handelt. Die übrigen Tarifarten könnten nach wie vor von den Parteien vereinbart werden.
4.3 Bemerkungen zu Anhang 1 – Anpassungen Tarifstruktur TARMED
4.3.1 Massnahme 1 – Einheitlicher Dignitätsfaktor für alle Leistungen
Kantone
Die meisten Kantone und die GDK werten einen einheitlichen Dignitätsfaktor für alle Ausbildungen grundsätzlich als positiv. Allerdings äussern die Kantone FR und LU Vorbehalte und schlagen vor, eine gestaffelte Einführung und eine detailliertere Beurteilung der Frage in Betracht zu ziehen.
Politische Parteien und Kommissionen
Die glp begrüsst diese Massnahme, fordert aber für alle Fachärztinnen und Fachärzte, und somit auch für jene mit dem eidgenössischen Weiterbildungstitel «Praktischer Arzt/Praktische Ärztin», den einheitlichen Dignitätsfaktor von 0.968. Sie begründen dies damit, dass jenen Ärztinnen und Ärzten aufgrund ihrer weniger weit gehenden Ausbildung weniger Tarifpositionen zur Abrechnung zur Verfügung stehen als anderen Grundversorgerinnen und Grundversorgern.
Dachverbände der Wirtschaft
economiesuisse lehnt diese Massnahme ab, weil dadurch die Anreize zur Aus- und Weiterbildung geschwächt würden.
Organisationen des Gesundheitswesens – Versicherer
Die Versichererverbände santésuisse und curafutura sowie der Versicherer Groupe mutuel begrüssen die Vereinheitlichung des Dignitätsfaktors. Der Versichererverband santésuisse wertet den Umbau der quantitativen Dignitäten als eine nochmalige Stärkung der Grundversorgung. Der Verband weist darauf hin, dass der Abschlagsfaktor für den Weiterbildungstitel «Praktischer Arzt/praktische Ärztin» in der Tarifdatenbank korrekt gekennzeichnet werden sollte. Für die Umsetzung benötige es zudem zwingend eine zusätzliche Regelung betreffend Besitzstand. santésuisse schlägt vor, dass der Bundesrat zusammen mit der Anpassung der Tarifstruktur auch klare Richtlinien hinsichtlich Besitzstand erlässt und regt an, dass die Regelung des Besitzstandes ausser Kraft gesetzt wird. Gemäss dem Versichererverband curafutura werde mit der Vereinheitlichung dem Umstand Rechnung getragen, dass sich die Ausbildungsdauern auf fünf bis sechs Jahre angeglichen haben und nur in Ausnahmefällen sieben Jahre betragen. Während der Ausbildung zur Erlangung des Facharzttitels würden die Ärztinnen und Ärzte einen Lohn erhalten, der sich mit dem Einstiegslohn diverser akademischer Berufe vergleichen lasse. Auf den Skalierungsfaktor für Titelträger «Praktischer Arzt/Praktische Ärztin FMH» solle jedoch verzichtet werden. Halte der Bundesrat dennoch an der Differenzierung fest, so seien folgende Aspekte zur klaren Regelung des Skalierungsfaktors dringend zu berücksichtigen: Doppeltitelträger sollen vom Skalierungsfaktor ausgenommen werden; Einrichtungen nach Artikel 36a KVG sollen den Skalierungsfaktor für angestellte Ärzte mit Facharzttitel «Praktischer Arzt/Praktische Ärztin» konsequent anwenden; im Browser sei die Bezeichnung des Skalierungsfaktors «med.prakt.» auf die Facharzttitel-Bezeichnung «Praktischer Arzt/Praktische Ärztin FMH» zu korrigieren. Aus Sicht der MTK setzt der Bundesrat den Rotstift zu flächendeckend an. Sie weist darauf hin, dass die Höhe des Dignitätsfaktors wichtig sei für die Berechnung der Höhe der ärztlichen Leistung. Durch die Senkung des Faktors bei sehr vielen Positionen werde die ärztliche Leistung gesenkt. Sie spricht insbesondere die Problematik bei den Gutachten an. Diese für UV/MV und IV sehr wichtigen Positionen würden gemäss Vorschlag ebenfalls künftig weniger hoch vergütet. Es werde somit enorm schwierig, geeignete Gutachter zu finden. Die MTK werde über eine geeignete separate Lösung für die Entschädigung der Gutachten entscheiden müssen.