Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/24: Änderung der Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung · 58 Seiten

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Organisationen des Gesundheitswesens – Versicherer

Gemäss santésuisse geht die Anpassung in den Unterkapiteln CT und MRI in die richtige Richtung. Allerdings müssten die Anwendungsregeln (Kumulationsregeln) verbessert werden (Verweis auf entsprechende Arbeiten der Schweizerischen Gesellschaft für Radiologie). santésuisse vermutet zudem Übertarifierung aufgrund zu hoher Mintuagenwerte im Unterkapitel Sonographie (Ultraschall). Eine entsprechende Prüfung sei nachzuholen und auszuweisen. curafutura begrüsst die Massnahme der Streichung der LieS bei 20 MRI-Hauptleistungen, 17 CT-Hauptleistungen sowie je drei zugehörigen Zuschlagsleistungen. Die Massnahme leiste einen wesentlichen Beitrag zur Korrektur übertarifierter Leistungen. Dem Argument, dass eine ausnahmsweise notwendige Anwesenheit des Arztes bei der Untersuchung nicht mehr abgegolten werde, könne man den grundsätzlich zu hohen Spartenkostensatz für die Tätigkeit der Berichterstellung (Sparten MRI und CT) entgegenhalten.

Leistungserbringer – Ärztegesellschaften (kantonal, regional oder gesamtschweizeri-

sche Ärztevereinigungen)

Die meisten Ärztegesellschaften äussern sich nicht zu dieser Massnahme. Die Radiologen als die am meisten betroffene Facharztgesellschaft sprechen sich negativ zu dieser Massnahme aus. Nach Ansicht der SGR-SSR sei die Streichung nicht sachgerecht und widerspreche dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit. Die Anwesenheit eines Radiologen sei bei jeder Untersuchung erforderlich, einen Teil der Arbeiten erledige der Radiologe jedoch im Hintergrund ohne direkten Kontakt mit den Patienten. Die Arbeit und die Verantwortung der Radiologen würden weit über die Befundung hinausgehen (Planung der Untersuchung, Vorbereitung der Untersuchung in Gegenwart des Patienten, Leistungen während der Untersuchung, Arbeiten nach Ende der Untersuchung, Führungsaufgaben etc.). Da im TARMED 1.09 der Befund die einzige Position mit einer ärztlichen Minutage darstelle, sei die pauschalisierte Minutage der Befundung als Entschädigung für alle ärztlichen Leistungen viel zu tief angesetzt und nicht akzeptabel. Die SGR-SSR stellt auch eine Ungleichbehandlung der Radiologen und Nicht-Radiologen bei der Vergütung der ärztlichen Leistung (AL) in den Sparten Röntgen, Ultraschall, CT und MRI fest und weist auf die aus ihrer Sicht unverständliche Diskrepanz bei der Verrechnung der LieS in den Sparten Ultraschall und CT hin.

Leistungserbringer – Spitäler

Das KS-GR (Röntgen) lehnt die Anpassungen bei den Radiologieleistungen, insbesondere die Kürzungen bei der Anwesenheit und die Unterbewertung der intellektuellen Leistung der Radiologinnen und Radiologen, ab. Die Vernehmlassungsantwort umfasst eine Liste der Leistungen, die eine Radiologin oder ein Radiologe vor, während und nach der Schnittbilduntersuchung erbringen muss. Weiter wird darauf hingewiesen, dass sich die Tätigkeit der Radiologinnen und Radiologen mit der technologischen Entwicklung ständig weiterentwickelt. Das KS-GR (Röntgen) gibt auch Gründe für die Mengenausweitung an, insbesondere die Alterung der Gesellschaft, die Zunahme der Zuweisungen durch die Hausärztinnen und Hausärzte, die rechtliche Absicherung, die wachsende Nachfrage der Patientinnen und Patienten mit steigenden Erwartungen, Doppeluntersuchungen, da Patientinnen und Patienten verschiedene Leistungserbringer besuchen, der technische und wissenschaftliche Fortschritt, eine bessere Operationsplanung mit einer präzisen Bildgebung der Fälle, eine genaue Verlaufskontrolle (z.B. bei Krebserkrankungen), welche die Versorgung verbessern kann. Die Bildgebung würde es möglich machen, die Diagnostik zu verbessern und zu beschleunigen, und führe damit insgesamt zu einer Kostensenkung.

Das Spital Thurgau (Kind) und PKS weisen ebenfalls darauf hin, dass die bildgebenden Verfahren bei Kindern schwieriger durchzuführen seien.