Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/24: Änderung der Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung · 58 Seiten
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Leistungserbringer – Ärztegesellschaften (kantonal, regional oder gesamtschweizeri-
sche Ärztevereinigungen)
Die Mehrheit der Ärztegesellschaften, im Besonderen die Spezialisten der Radiologie/Neuroradiologie, der Kardiologie, der Dermatologie, der ambulanten Chirurgie, der Psychiatrie/Psychologie, lehnt die Vereinheitlichung der quantitativen Dignität ab.
Das Dignitätskonzept basiere wie jedes private oder staatliche Lohnsystem nicht nur auf der Ausbildung, sondern auf der konkreten erbrachten Tätigkeit und Leistung. Durch den geringeren Anreiz zur Weiterbildung befürchten sie Qualitätseinbussen mit gravierenden Folgen für die Versorgungsqualität der Bevölkerung. Für verschiedene Facharztgruppen müsse mit einem markanten Einkommensverlust gerechnet werden, was vor allem in Fachbereichen mit bereits heute tiefen durchschnittlichen Einkommen, wie der Psychiatrie, die Attraktivität des Facharzttitels senke.
Die SGPP und die SGKJPP beantragen, dass die Psychiaterinnen und Psychiater von der Vereinheitlichung des Dignitätsfaktors ausgenommen werden oder für Psychiaterinnen und Psychiater mit einer nachgewiesenen 6-jährigen Weiterbildungszeit ein Zuschlagsfaktor von 1.07 auf alle Positionen des Kapitels 02 eingeführt wird. Zudem fordern sie die Schaffung einer eigenen Position «Psychiatrisches Konsilium mit Zuschlagsfaktor 1.26» im Kapitel 02.
Einzig der mfe sowie der BüAeV befürworten die Vereinheitlichung der quantitativen Dignität. Dies führe zu einer Aufwertung der intellektuellen Leistungen im Vergleich zu den technischen Leistungen. Der mfe kritisiert jedoch die geplante Absenkung der durchschnittlichen quantitativen Dignität auf 0.968, die als eine pauschale Absenkung des im aktuellen Tarif festgelegten Referenzeinkommens bezeichnet wird. Der ursprüngliche TARMED sei vor der Einführung der quantitativen Dignitäten auf der Basis von 1.0 berechnet worden. Deshalb müsse die vereinheitlichte quantitative Dignität ebenfalls auf 1.0 festgesetzt werden.
Leistungserbringer – Spitäler
Die Kliniken und Spitäler (AllKidS, Klinikdirektoren Ophthalmologie, HFR, IG «interdisziplinär und überparteilich für einen leistungsstarken Gesundheitsstandort», KS-GR (Röntgen), KS-SG (Onko), KSW (Onko), PKS, Spital Thurgau (Kind), VLSS, und ZIO Paracelsus Spital) lehnen die vorgeschlagene Anpassung zur Vereinheitlichung der Dignität ab. Der Bereich der Kinder- und Jugendmedizin insbesondere ist besorgt um einen möglichen Attraktivitätsverlust ihres Fachbereichs und damit verbunden die Gefahr, dass der nötige Nachwuchs zur Deckung des Bedarfs nicht mehr sichergestellt sei.
Der Bereich der Onkologie insbesondere sieht einen Widerspruch zwischen den Bestrebungen des Bundesrates, die intellektuellen Leistungen aufzuwerten, und der Vereinheitlichung der Dignität, während gemäss dem KS-GR (Onko) 90 % der Arbeit der Fachärztinnen und - ärzte der Onkologie aus intellektuellen Leistungen bestehe.
PKS lehnt eine Vereinheitlichung des Dignitätsfaktors nicht direkt ab, sondern vielmehr den Faktor 0,968, der nicht betriebswirtschaftlich berechnet, sondern sozialpolitisch motiviert sei. Der Verband unterstützt einen Dignitätsfaktor von mindestens 1.
4.3.2 Massnahme 2 – Erhöhung der Produktivitäten in den Operationssparten
Kantone
Die Kantone befürchten grundsätzlich eine Verlagerung vom ambulanten in den stationären Bereich. Diese Massnahme ist einer der Gründe für diese Befürchtungen. Der Kanton NE ist ausdrücklich gegen die Erhöhung der Produktivitäten in den Operationssparten, und der Kanton SG ist wie die GDK der Ansicht, dass die Produktivität an die Realität angepasst sein soll und eine zu hohe Produktivität vor allem bei der Behandlung von Kleinkindern nicht an die Realität angepasst sei.
Politische Parteien und Kommissionen
Die glp begrüsst diese Massnahme.