Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/25: Teilrevision der Schwerverkehrsabgabeverordnung, der Nationalstrassenverordnung, der Verordnung über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer im Strassenverkehr und der Durchgangsstrassenverordnung · 43 Seiten

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in den beiden Zentren zu finden. Letztlich profitiere die ganze Region Oberwallis von einer starken Agglomeration Brig-Visp-Naters.

Nach Ansicht des Vereins Agglomeration Rheintal stimme der vorgeschlagene Agglomerationsperimeter für die Beitragsberechtigung für die Agglomeration Rheintal nur teilweise. Ein grenzüberschreitendes Agglomerationsprogramm zu starten, bei welchem auf Vorarlberger Seite alle mitinvolviert, aber auf CH-Seite nicht alle dabei seien, würde als problematisch erachtet. Auf der CH-Seite wickle man sämtliche regionalen Fragestellungen über den Verein St-Galler Rheintal ab. Die Betrachtung des funktionalen Gesamtraums sollte mehr Gewicht erhalten, als die rein statistischen Überlegungen.

Die SAB bedauert es sehr, dass sich das BFS der politischen Konsequenzen seiner statistischen Arbeiten nicht bewusst sei respektive diese bei der Erarbeitung seiner Grundlagen konsequent und wissentlich ausblende. Räumliche Definitionen wie die Agglomerationsdefinition oder auch die Definition der ländlichen Räume und der Berggebiete hätten direkte Konsequenzen auf politische Massnahmen wie z.B. die Agglomerationspolitik, die Regionalpolitik oder wie im vorliegenden Fall auf die Verkehrspolitik. Das BFS sollte sich dieser Konsequenzen bewusst sein und diese bereits bei der Ausarbeitung seiner Grundlagen mitberücksichtigen.

Für Agglo Valais central scheint Anhang 4 der MinVV immer noch nicht an die reellen Bedürfnisse von Agglomerationen angepasst zu sein. Namentlich das Zentralwallis sei gemäss den statistisch unabhängigen BeSA-Perimetern aus zwei Agglomerationen (Sektor "Sion" und Sektor "Sierre") zusammengesetzt, die aber funktionell ein gemeinsames Schicksal teilten, da sie in der Raumplanung untrennbar miteinander verbunden seien. Agglo Valais central habe die Entscheidung getroffen, die vordefinierte Liste der beitragsberechtigten Städte und Agglomerationen abzulehnen.

Auch die Ville de Martigny äussert sich dahingehend, dass Anhang 4 der MinVV immer noch nicht an die reellen Bedürfnisse von Agglomerationen angepasst scheine, besonders wenn die topographischen und sozio-ökonomischen Bedingungen nicht in allen Punkten der Situation einer Metropole in der Ebene entsprechen würden, was für das Rhoneknie der Fall sei. Die Agglo Rhoneknie lehnt die vordefinierte Liste der beitragsberechtigten Städte und Agglomerationen ab (nur Martigny und Martigny-Combe gemäss dem Anhang "BeSA – Liste der Gemeinden pro Agglomeration, Vorschlag der Arbeitsgruppe").

Im Bemühen um Kohärenz mit den im Rahmen von Agglomerationsprogrammen übernommenen Verpflichtungen müsse die Liste der BeSA, so der Kanton VD, wenigstens alle Gemeinden enthalten, welche die vom Bund angenommenen Agglomerationsprogramme unterzeichnet hätten. Eine solche Forderung rechtfertige sich auch aufgrund der Tatsache, dass das ARE punktuell nicht auf der statistischen Basis des BFS beruhende Anpassungen vorgenommen habe.

Nach Ansicht des Kantons BL soll darauf geachtet werden, dass schweizweit keine Ausdehnungen von Agglomerationsperimetern erfolgen würden, die nicht fachlich, sondern finanziell motiviert seien.

Der Kanton LU lehnt die vorgeschlagene grossflächige Erweiterung des Agglomerationsperimeters im Agglomerationsraum Luzern mit den sechs Gemeinden Inwil, Eschenbach, Rain, Hildisrieden, Neuenkirch und Malters grundsätzlich ab. Er beantragt, dass der Perimeter der Agglomeration Luzern nicht grossflächig, sondern lediglich um die Gemeinden Inwil und allenfalls Malters zu erweitern sei.

Die Agglomeration Brig–Visp–Naters beantragt, dass die Agglomerationen mit den Kantonen und in Absprache mit dem Bund den Perimeter selber festlegen könnten.

AareLand bringt vor, im Agglomerationsprogramm und insbesondere im Zukunftsbild werde zwischen einem Betrachtungsperimeter (Gesamtraum AareLand) und einem Bearbeitungsperimeter unterschieden. Zahlreiche Massnahmen im Agglomerationsprogramm hätten eine Wirkung und einen Nutzen, der über den beitragsberechtigen Perimeter hinausreiche. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Gemeinden und der Mitwirkung bei den verschiedenen Programmgenerationen habe sich immer wieder gezeigt, dass die heutige Abgrenzung an verschiedenen Orten für die Gemeinden aus sachlicher Sicht nicht nachvollziehbar sei und deshalb auf Kritik stosse. Von Seiten des AareLandes würde man diese Kritik und die Forderung teilen, dass für die vierte Generation zwingend eine Anpassung des beitragsberechtigen Perimeters erfolgen müsse.

Der Kanton GE beantragt, dass die vorgeschlagene Methode der statistischen Analyse zur besseren Berücksichtigung der Besonderheiten des französisch-waadtländisch-genferischen Gebiets präzisiert