Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/29: Änderung des AHVG (Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule und Optimierung in der 2. Säule der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge) · 84 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 11Fedlex · Erläuternder Bericht
1.2.4 Die Zentrale Ausgleichsstelle
Die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS), die als Hauptabteilung der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) untersteht, führt verschiedene Aufgaben für die AHV, die IV und die Erwerbsersatzordnung (EO) durch, deren Kosten zum Teil von den Ausgleichsfonds dem Bund zurückerstattet werden (vgl. Tabelle 1, Ziff. 1.2.5):
– Die Schweizerische Ausgleichskasse (SAK) ist insbesondere zuständig für die Abwicklung der Rentenzahlungen ins Ausland für schweizerische Staatsangehörige sowie Angehörige eines Staates, mit dem die Schweiz ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat oder der durch das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU bzw. der EFTA erfasst wird. Ausserdem führt die SAK die freiwillige Versicherung durch. Sie bearbeitet die Beitritte zur freiwilligen AHV/IV von Schweizer Staatsangehörigen und Staatsangehörigen von Mitgliedstaaten der EU oder EFTA, welche die Schweiz verlassen und Wohnsitz in einem Land nehmen, das nicht Mitglied der EU oder der EFTA ist. Sie veranlagt und zieht die Beiträge ein und führt die Konti.
– Die Eidgenössische Ausgleichskasse (EAK) ist Ausgleichskasse für das Bundespersonal sowie von Arbeitgebenden, die dem Bund nahestehen. Sie ist für den Beitragsbezug des Bundespersonals zuständig, richtet die Renten für (ehemalige) Bundesangestellte aus und fällt wie andere Ausgleichskassen Statusentscheide, zu denen beispielsweise der Entscheid gehört, ob das Einkommen einer Person, die in einem Mandatsverhältnis zu einer Verwaltungseinheit des Bundes steht, als massgebender Lohn oder als Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit zu betrachten ist. Zudem führt die EAK für die angeschlossenen Arbeitgeber eine Familienausgleichskasse (FAK-EAK), deren Aufgabe darin besteht, die Familienzulagen nach dem FamZG auszurichten.
– Die IV-Stelle für Versicherte im Ausland (IVST) ist zuständig für die Durchführung der IV für Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben.
– Die Einheit Finanzen und Zentralregister (FZR) ist insbesondere verantwortlich für den Geldverkehr zwischen Ausgleichskassen und Zentraler Ausgleichsstelle, für die Kontrolle und Analyse der Buchführung der Ausgleichskassen, für die Rechnungsführung von AHV, IV und EO mit Ausnahme der Vermögensanlage sowie die Prüfung und Zahlung aller Rechnungen für die individuellen Sachleistungen von AHV/IV. Die Einheit «Finanzen und Zentralregister» führt zudem die zentralen Register (Versichertenregister, Register der laufenden Leistungen), verwaltet die Versichertennummer (AHVN13) und pflegt den Datenaustausch mit anderen Behörden.
Diese Untereinheiten werden durch die Stabs- und Supportdienste der Zentralen Ausgleichsstelle unterstützt. Besondere Bedeutung kommt dabei der Informatikabteilung zu, welche für die Planung, Entwicklung und Wartung ihrer Applikationen zur Durchführung der 1. Säule verantwortlich ist.