Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/29: Änderung des AHVG (Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule und Optimierung in der 2. Säule der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge) · 51 Seiten
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Kompetenzen überträgt. NW lehnt den Vorschlag ab, wonach die Mehraufwände beim BSV grösstenteils dem Bund – durch die Ausgleichsfonds – zurückstattet werden sollen. Eine Verlagerung auf den AHV-Fonds führe zu höheren Kosten für die Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Politische Parteien
Die SP steht den neuen Bestimmungen des Vorentwurfs wohlwollend gegenüber. Da das System seit Einführung der AHV nie geändert wurde, hält sie einige Anpassungen für absolut angemessen, insbesondere im Hinblick auf die aktuellen und künftigen Herausforderungen in Zusammenhang mit der zunehmenden Komplexität und Informatisierung. Auch unterstützt die SP die Optimierungsmassnahmen in der 2. Säule. Für besonders wichtig erachtet die SP ausserdem die Stärkung der Regeln zur Übertragung von Freizügigkeitsleistungen.
Die SVP und die FDP lehnen die Vorlage ab. Sie sind der Meinung, Änderungen seien nur dort vorzunehmen, wo es wirklich notwendig ist. Zudem wird der administrative und finanzielle Aufwand moniert. Die FDP begrüsst aber, dass der Bundesrat handeln will, bevor Probleme einsetzen. Der Entwurf beschränke sich nicht auf berechtigte Governance-Fragen, sondern greife weit ins operative Tagesgeschäft ein. Die Gesetzesänderung bezüglich Artikel 11 Absatz 3 FZG stelle zudem einen massiven Eingriff in die Eigenverantwortung und Vertrauenswürdigkeit der Versicherten dar und schade allen Freizügigkeitseinrichtungen sowie dem Bankensystem. Des Weiteren ist es für die FDP zentral, dass der Bund den Entwurf in enger Zusammenarbeit mit den Durchführungsstellen grundlegend überarbeitet.
Die CVP stellt grundsätzlich fest, dass alles, was die AHV stärke sinnvoll, und alles was sie schwäche, abzulehnen sei. Typisch für die AHV sei die dezentrale Umsetzung vor Ort beziehungsweise die Nähe zur Wirtschaft und ihren Verbänden. Das Vollzugsmodell habe sich bewährt. Zudem sei nicht in Zweifel zu ziehen, dass die anstehende Reform der Altersvorsorge (AV 2020) sauber und bürgernah umgesetzt werde. Entsprechend sei es folgerichtig, dass die Vorlage nicht «Modernisierung der Durchführung», sondern «Modernisierung der Aufsicht» genannt wird. Und genau darauf solle sich das Projekt beschränken.
Dachverbände der Städte, Gemeinden und Berggebiete
Der Städteverband hat sich nicht zu diesem Thema geäussert.
Dachverbände der Wirtschaft
Travail.Suisse und der SGB unterstützen die Stossrichtung der Vorlage grundsätzlich, auch wenn das heutige System gut funktioniere. Beide Organisationen unterstützen die Schaffung gesetzlicher Grundlagen, um von der heute weitgehend reaktiven Aufsichtspraxis wegzukommen und stattdessen eine wirkungs- und risikoorientierte Aufsicht einzuführen und anzuerkennen, dass im Bereich der Informationssysteme und des Datenaustausches klarere Standards notwendig seien. Mit einer Stärkung der Governance sind Travail.Suisse und der SGB einverstanden.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband, der SBV, der sgv und die FER begrüssen die Ausrichtung der Modernisierungsvorlage insgesamt, auch wenn die Durchführung der 1. Säule seit ihrer Einführung zufriedenstellend funktioniere. Vor diesem Hintergrund erachten der Arbeitgeberverband und der SBV es als unabdingbar, dass sämtliche Bestimmungen auf ihre Notwendigkeit und ihre Kostenfolgen hin kritisch zu hinterfragen sind. Das Projekt solle sich auf das Notwendige beschränken. Das cp und die FER erachten die vorgeschlagene Regelung als kostspielig und für das heutige System, das zufriedenstellend funktioniert, als unangemessen. Nach Ansicht des sgv, des cp und der FER bezieht sich die Vorlage in einigen Bereichen zu stark auf die operative Durchführung. Das cp lehnt die Vorlage in dieser Form deshalb ab, während der sgv und die FER einige der vorgeschlagenen Massnahmen befürworten. Allerdings spricht sich die FER gegen einige der Bestimmungen aus, bei denen sie zu viele Interpretationsmöglichkeiten und Unsicherheiten sieht. Nach Ansicht der FER handelt es sich hier ausserdem um eine inakzeptable Vermischung der Rollen und Verantwortlichkeiten der Aufsichtsbehörde. Der sgv, die FER und das cp sind mit dem Vergleich der 1. Säule mit der Invalidenversicherung (IV)