Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/29: Änderung des AHVG (Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule und Optimierung in der 2. Säule der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge) · 51 Seiten

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nicht einverstanden. Die FER und der sgv sind jedoch erfreut, dass die Vorlage für die Informatik der Verbandsausgleichskassen der AHV keine WTO-Ausschreibungen vorsieht.

Die FER begrüsst überdies die Anpassungen in der 2. Säule (mit Ausnahme der Kontrolle bei der Übertragung von Freizügigkeitsleistungen, die sie ablehnt). Das cp hält die Bestimmungen in der 2. Säule für weniger umstritten als jene in der 1. Säule.

Organisationen für Versicherte, Leistungsbeziehende und Selbstständigerwerbende

Der SSR unterstützt das Ziel, die Aufsicht in der 1. Säule inskünftig nicht mehr rückblickend, sondern vorausschauend und risikoorientiert zu gestalten und steuernd einzugreifen. Eine Modernisierung der Aufsicht sei nötig, um die Stabilität des Vorsorgesystems weiterhin zu garantieren. Der SSR begrüsst, dass die Unabhängigkeit der Durchführungsstellen, die Integrität der Verantwortlichen und die Transparenz der Buchführung eingefordert werden. Der SSR unterstützt, dass dem Bundesrat die Verordnungskompetenz erteilt wird, den Datenaustausch und die fachtechnischen Materien zu regeln, um nach dem jeweiligen Stand flexibel reagieren zu können. Dem Datenschutz müsse grosse Aufmerksamkeit geschenkt werden. Der SSR begrüsst zudem eine punktuelle Optimierung der 2. Säule.

Der SVS unterstützt die Gesetzesvorlage, da sie in der 1. Säule zu mehr Transparenz und Sicherheit führe. Die drei vorgeschlagenen Hauptmassnahmen seien für ein funktionierendes Sozialwerk unabdingbar. Bei der Standardisierung der Informationssysteme müsse allerdings dem Datenschutz ein grosses Gewicht beigemessen werden. Der SVS sieht in einer totalen Vernetzung der Informationssysteme von IV, 1. Säule und der Kantone die Gefahr eines «gläsernen Bürgers», die zu berücksichtigen sei. Anderseits sei für die Kantonalen Ausgleichskassen eine einheitliche Informatik von Vorteil, da dies letztlich zu Kosteneinsparungen bei der Beschaffung führe.

Bei den Bestimmungen zur 2. Säule sieht der SVS Verbesserungs- und Präzisierungsbedarf. Die vielen „Kann“ – Formulierungen seien zu wenig präzise und gäben den Vorsorgeeinrichtungen immer noch zu viel Spielraum. Insbesondere müssten die Aufgaben der Pensionskassenkommissionen der einzelnen Vorsorgeeinrichtungen klarer geregelt werden. Mitglieder solcher Vorsorgekommissionen müssten geschult und klar informiert werden. Insbesondere bei Sammelstiftungen sei heute die Aufsicht der einzelnen Vorsorgeeinrichtungen mangelhaft, da oft das Wissen über die komplexe Materie fehlt.

Vorsorge- und Versicherungseinrichtungen, Fachverbände und Durchführungsstellen

Die VVAK, die KKAK, die IVSK und 9 Mitgliederverbände des sgv – mit weitgehend gleichlautenden Stellungnahmen – (SBV, GastroSuisse, SPIRITSUISSE, SFF, Verband Fuss & Schuh, interieursuisse, VSRLD, VTS und SLV) sind der Meinung, eine Gesetzesänderung darf das dezentrale System der AHV-Durchführungsorganisation, das sich bisher bewährt habe, nicht gefährden. GastroSuisse fügt hinzu, dass die Durchführungsstellen nicht mit ungerechtfertigten Kosten und unverhältnismässigem Aufwand belastet werden dürfen. Zudem bedauern die 3 Konferenzen und die 9 Mitgliederverbände des sgv, dass der Entwurf ein unverhältnismässiges Gewicht auf operative Fragen der Durchführung, statt auf eine verbesserte Gesamtsteuerung, legt. Die Trennung von Aufsicht und Durchführung dürfe mit der vorgesehenen Gesetzesänderung keinesfalls aufgeweicht werden.

Die Ausgleichskasse des Kantons Bern (AKB) begrüsst die Absicht, die Aufsicht zu modernisieren. Für die Durchführungsstellen seien die vorgeschlagenen Änderungen allerdings teilweise extrem aufwändig. Das Kosten/Nutzen-Verhältnis sei zu beachten.