Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/33: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2018 · 21 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2018 – 1. Teil Ergebnisbericht
1 Einführung
Nach Inkrafttreten der Änderung des Bundesgesetzes über das Vernehmlassungsverfahren und der dazugehörenden Verordnung am 1. April 2016 beschloss das BAFU, die Verordnungsänderungen des Bundesrates künftig in zwei jährliche «Pakete» zu bündeln (jeweils im Frühjahr und im Herbst).
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eröffnete das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung von fünf Verordnungen am 13. April 2017. Die Frist des Verfahrens lief am 26. Juli 2017 ab, wurde aber für die Kantone bis zum 23. August 2017 verlängert.
Nach Ablauf der den Kantonen gewährten Verlängerung der Vernehmlassungsfrist wurde beschlossen, das Verordnungspaket in zwei Teile aufzuspalten. Gegenstand des vorliegenden Berichts sind die Änderungen von zwei Verordnungen, die zwingend am 1. April 2018 in Kraft gesetzt werden müssen, nämlich:
der Lärmschutz-Verordnung (LSV; SR 814.41): in Erfüllung der Motion 15.4092 Lombardi. Lärmschutzmassnahmen bei Strassen nach 2018, sowie
der Verordnung über die Pärke von nationaler Bedeutung (Pärkeverordnung, PäV; SR 451.36).
Der zweite Teil des Verordnungspakets wird zu einem späteren Zeitpunkt in einem gesonderten Bericht behandelt. Es handelt sich um die Änderungen der folgenden Verordnungen:
Gewässerschutzverordnung (GSchV; SR 814.201) und
Luftreinhalte-Verordnung (LRV; SR 814.318.142.1) einschliesslich Änderung der Verordnung über die Anforderungen an die Energieeffizienz serienmässig hergestellter Anlagen, Fahrzeuge und Geräte (Energieeffizienzverordnung, EnEV; SR 730.02).
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