Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/33: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2018 · 21 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2018 – 1. Teil Ergebnisbericht zur LSV
2 Ergebnisbericht zur Änderung der Lärmschutz-Verordnung
2.1 Ausgangslage
Die Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41) ist am 1. April 1987 in Kraft getreten. Seither besteht die Pflicht zur Sanierung von Strassen mit dem Ziel, den Strassenlärm soweit zu vermindern, dass die in der LSV genannten Grenzwerte (Anhang 3) eingehalten werden.
Mit der am 1. Januar 2008 in Kraft gesetzten Änderung der LSV wurde die Gewährung von Bundesbeiträgen an die Strassenlärmsanierung und an Schallschutzmassnahmen entlang bestehender Strassen (Haupt- und übrige Strassen) konkretisiert. Seither werden diese Bundesbeiträge für die übrigen Strassen im Rahmen von Programmvereinbarungen zwischen dem Bund und den zuständigen kantonalen Behörden ausgerichtet. Die Auszahlung dieser Beiträge endet laut Artikel 17 LSV mit dem Ablauf der Sanierungsfrist für übrige Strassen, das heisst am 31. März 2018.
Mit der Annahme der Motion Lombardi 15.4092 «Lärmschutzmassnahmen bei Strassen nach 2018» (Annahme im Ständerat am 15.3.2016 und im Nationalrat am 12.9.2016) beauftragte das Parlament den Bundesrat, die notwendigen administrativen und gesetzgeberischen Massnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Strassenlärmsanierungsprojekte, welche bis zum 31. März 2018 in eine Programmvereinbarung mit dem Bund aufgenommen werden, auch dann durch Bundesbeiträge unterstützt werden, wenn die Realisierung dieser Projekte erst nach 2018 erfolgt.
2.2 Eingegangene Stellungnahmen
Insgesamt gingen 48 Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Änderungen der LSV ein. Sie stammten in erster Linie von den 26 Kantonen, den beiden Dachverbänden der Städte und Gemeinden (SSV und SGV) sowie von der Stadt Zürich. Zwei politische Parteien nahmen ebenfalls Stellung, nämlich die Sozialdemokratische Partei der Schweiz und die Grüne Partei der Schweiz.
Ebenfalls geäussert haben sich die 17 zur Vernehmlassung eingeladenen Organisationen sowie eine nicht direkt konsultierte Organisation. Eine zur Vernehmlassung eingeladene Organisation (VKF) verzichtete auf eine Stellungnahme.
2.3 Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
2.3.1 Gesamtbeurteilung der Vorlage
Alle 48 Vernehmlassungsteilnehmenden befürworten die Änderungsvorschläge gesamthaft oder teilweise. Eine Partei und fünf Umweltschutzorganisationen lehnen die vorgeschlagene Änderung von Artikel 48a LSV ab. Keine/r der eingeladenen Vernehmlassungsteilnehmenden lehnt die Revision gesamthaft ab.
2.3.2 Stellungnahmen zu den einzelnen Artikeln
Kantone
Alle 26 Kantone haben an der Vernehmlassung teilgenommen und begrüssen die vorgeschlagenen Änderungen. Acht Kantone (TG, GE, JU, SG, SZ, ZG, UR, GL) stimmen den Änderungen kommentarlos zu.
Zwei Kantone (LU, OW) sind mit den Änderungen einverstanden, beantragen jedoch eine Erhöhung der finanziellen Mittel, die im Rahmen dieser Revision bis 2022 bereitgestellt werden sollen.
Zehn Kantone (VD, NW, AR, AG, BS, AI, GR, TI, ZH, FR) stimmen den Änderungen zu, fordern aber ausdrücklich eine angemessene Lösung für die Verstetigung der Bundesbeiträge für die Lärmsanierung der übrigen Strassen nach 2022 im Rahmen des «Nationalen
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