Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/33: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2018 · 21 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2018 – 1. Teil Ergebnisbericht zur LSV

 Artikel 48a ist dahingehend zu ändern, dass die Geschwindigkeit auf allen

Abschnitten, die bis zum 31. Dezember 2023 (d. h. ein Jahr nach Auslaufen der Beiträge) nicht saniert sind, auf 30 km/h begrenzt wird, bis eine andere

Sanierungsmassnahme an der Quelle durchgeführt wird.

Der SBV ist mit der Änderung einverstanden und unterstreicht, dass ein wirksamer Schutz vor Strassenlärm zum Tierwohl beiträgt. Weiter betont er die Wichtigkeit einer qualitativen und quantitativen Wiederinstandstellung der von den Arbeiten betroffenen Flächen, insbesondere der Fruchtfolgeflächen.

2.3.3 Beurteilung der Umsetzung

2.3.3.1 Stellungnahmen der Kantone

Die Kantone vertreten einstimmig die Auffassung, dass die vorgeschlagenen Änderungen der LSV umgesetzt werden können und müssen, damit bis 2022 eine möglichst grosse Zahl von Personen vor übermässigem Strassenlärm geschützt wird. Einige Kantone streichen indes die Bedeutung der verfügbaren Finanzmittel hervor, die möglicherweise nicht ausreichen, um bis 2022 die Finanzierung aller Massnahmen in allen Kantonen sicherzustellen.

Noch wichtiger für die Kantone ist indessen, dass die Gewährung von Beiträgen für die Zeit nach 2022 verstetigt wird, denn die Bekämpfung des Strassenlärms ist zu einer Daueraufgabe geworden. Diese Verstetigung hat im Rahmen des «Nationalen Massnahmenplans zur Verringerung der Lärmbelastung» zu erfolgen, der auf das Postulat 15.3840 Barrazone vom 14. September 2015 zurückgeht. Auf diese Weise soll die Zahl der Personen, die unter übermässigem Strassenlärm leiden, deutlich gesenkt werden.

2.3.3.2 Stellungnahmen der Städte und Gemeinden

Die Städte und Gemeinden sind ebenfalls der Auffassung, dass die vorgeschlagenen Änderungen der LSV umgesetzt werden können und müssen, damit bis 2022 eine möglichst grosse Zahl von Personen vor übermässigem Strassenlärm geschützt wird.

Namentlich die Stadt Zürich fordert, dass bis 2022 mehr Finanzmittel bereitgestellt werden. Über ihren Dachverband fordern die Städte überdies, dass die Gewährung von Beiträgen für die Zeit nach 2022 verstetigt wird, denn die Bekämpfung des Strassenlärms ist zu einer Daueraufgabe geworden. Diese Verstetigung hat im Rahmen des «Nationalen Massnahmenplans zur Verringerung der Lärmbelastung» zu erfolgen, der auf das Postulat 15.3840 Barrazone vom 14. September 2015 zurückgeht. Auf diese Weise soll die Zahl der Personen, die unter übermässigem Strassenlärm leiden, deutlich gesenkt werden.

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