Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/33: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2018 · 21 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2018 – 1. Teil Ergebnisbericht zur PäV

Alle Kantone, die sich zu dieser Änderung geäussert haben (20), haben sie unterstützt. Dies gilt auch für alle Verbände, die Stellung dazu genommen haben. Die UBE, die SAB und die AG Berggebiete verlangen eine Erweiterung dieser Vorschrift auf die Kernzonen von Biosphärenreservaten. Der Kanton SO fordert, dass diese Vorschrift auch für die Kernzonen von Naturerlebnispärken gilt. Die WSL und die Akademien Schweiz beantragen ihre Ausdehnung auf unbemannte Luftfahrzeuge.

3.3.2.4 Artikel 24 Buchstabe b

Hier wurde der französische Wortlaut des Artikels korrigiert.

Alle Vernehmlassungsteilnehmenden, die sich dazu geäussert haben, unterstützen diese Änderung. Der Kanton VD spricht sich für eine Korrektur aus, schlägt jedoch eine andere Version vor.

3.3.2.5 Artikel 28 Absatz 3

Diese Anpassung erlaubt es dem BAFU, das Netzwerk Schweizer Pärke direkt mit Aufgaben zu beauftragen, die den Wissenstransfer und die Zusammenarbeit zwischen den Pärken betreffen.

Alle Kantone und Organisationen, die Stellung zu dieser Änderung genommen haben, begrüssen und unterstützen sie. Die WSL und die Akademien Schweiz fordern eine Ausnahme, was die Koordination von Forschungsaktivitäten anbelangt.

3.3.2.6 Andere Anträge und Bemerkungen

Der Kanton VD und das Netzwerk Schweizer Pärke verlangen, dass Artikel 23 Absatz 1 Buchstabe a, in dem die Bestimmungen für eine freie Entwicklung der Natur in der Kernzone von Naturerlebnispärken festgelegt sind, durch eine Ausnahme für Reiterinnen und Reiter ergänzt wird.

Der Kanton LU fordert, dass die Einführung einer vierten Parkkategorie geprüft wird, die den Biosphärenreservaten der UNESCO entsprechen könnte. Nach Ansicht der WSL und der Akademien Schweiz müssen bei einer zukünftigen Revision der PäV die UNESCO-Biosphärenreservate besser berücksichtigt werden, damit auch dem Biosphärenreservat Val Müstair – Parc Naziunal und dem Nationalparkprojekt des Locarnese Rechnung getragen werden kann. Die UBE und die AG Berggebiete beantragen, bereits in der vorliegenden Revision der PäV eine neue Kategorie für Biosphärenreservate einzuführen. Das Netzwerk Schweizer Pärke schliesslich fordert die Berücksichtigung der UNESCO-Biosphärenreservate, ohne aber eine neue Parkkategorie zu schaffen.

Der Kanton TI beantragt eine Anpassung von Artikel 18, um den grenzüberschreitenden Charakter der Umgebungszone von Nationalpärken klarer zu definieren.

Der Kanton GR fordert eine dahingehende Änderung von Artikel 19, dass die Fläche von Regionalen Naturpärken anhand natürlicher und topografischer Kriterien festgelegt wird.

Das Netzwerk Schweizer Pärke verlangt eine Änderung von Artikel 13 PäV: Das Organ, das die Einhaltung der Voraussetzungen für die Verleihung des Parklabels zertifiziert, soll nicht mehr eine für den Anwendungsbereich der PäV nach Artikel 14 der Akkreditierungs- und Bezeichnungsverordnung (AkkBV, SR 946.512) akkreditierte Zertifizierungsstelle sein, sondern ein für den Anwendungsbereich der PäV anerkanntes Organ der Branche.

Nach Ansicht des SAC und des SBV soll Artikel 17 Absatz 1 PäV so geändert werden, dass es in alpinen und hochalpinen Zonen der Kernzonen von Nationalpärken erlaubt ist, von den vorgegebenen Wegen abzuweichen.

Die WSL und die Akademien Schweiz beantragen eine Änderung der Artikel im Zusammenhang mit der Festlegung und der Fläche der Kernzone eines Naturerlebnisparks, um mehr Kandidaturen zu ermöglichen.

8/21 054.11-00003/00004/00003/00001/Q494-2398