Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/33: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2018 · 21 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2018 – 1. Teil Ergebnisbericht zur LSV
Massnahmenplans zur Verringerung der Lärmbelastung», der auf das Postulat 15.3840 Barazzone vom 14. September 2015 zurückgeht.
Sechs Kantone (VS, NE, BE, SO, SH, BL) befürworten die Änderungen, fordern aber sowohl eine Erhöhung der verfügbaren Mittel bis 2022 als auch eine angemessene Lösung für die Verstetigung der Bundesbeiträge für die Lärmsanierung der übrigen Strassen nach 2022 im Rahmen des «Nationalen Massnahmenplans zur Verringerung der Lärmbelastung», der auf das Postulat 15.3840 Barazzone vom 14. September 2015 zurückgeht.
Vier Kantone formulieren in ihren Stellungnahmen besondere Anträge:
Der Kanton VD wünscht die Streichung von Absatz 3 des Artikels 21.
Der Kanton TI beantragt eine Änderung von Absatz 3 des Artikels 21 (2022 ersetzen durch 2026) sowie den Verzicht des Bundes auf die Rückerstattung von der
Kantonen der Ende 2022 nicht verwendeten Mittel.
Die Kantone NE und VS fordern, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung bei der Verteilung der Beiträge in Bezug auf diejenigen Kantone gewahrt wird, die
hochgelegene Regionen besitzen, wo der Einbau lärmarmer Strassenbeläge nicht möglich ist.
Städte und Organisationen
SGV, Auto Schweiz, AGVS, ECOSWISS, KVU, SAB, AeFU und FMH befürworten die Änderungen ohne Kommentar.
Die Stadt Zürich und der Cercle Bruit sind mit den Änderungen einverstanden, fordern aber sowohl eine Erhöhung der verfügbaren Mittel bis 2022 als auch eine angemessene Lösung für die Verstetigung der Bundesbeiträge für die Lärmsanierung der übrigen Strassen nach 2022 im Rahmen des «Nationalen Massnahmenplans zur Verringerung der Lärmbelastung», der auf das Postulat 15.3840 Barazzone vom 14. September 2015 zurückgeht.
SSV, SP, EKLB und HEV befürworten die Änderungen, fordern aber ausdrücklich eine angemessene Lösung für die Verstetigung der Bundesbeiträge für die Lärmsanierung der übrigen Strassen nach 2022 im Rahmen des «Nationalen Massnahmenplans zur Verringerung der Lärmbelastung», der auf das Postulat 15.3840 Barazzone vom 14. September 2015 zurückgeht.
Grüne, BirdLife, Greenpeace, Pro Natura, VCS und WWF knüpfen ihre Zustimmung an gewisse Bedingungen:
Die Änderungen von Artikel 21 Absätze 1 und 3 sowie von Artikel 23 Absatz 3
werden unter der Voraussetzung befürwortet, dass Artikel 24 Absatz 2 so geändert wird, dass die Beiträge für Schallschutzfenster gesenkt werden (100 Franken pro Fenster anstatt 400 Franken wie bisher);
Artikel 48a soll nicht aufgehoben, sondern dahingehend geändert werden, dass Bundesbeiträge am 31. Dezember 2022 rückerstattet werden müssen, sofern bis zu diesem Zeitpunkt die Projekte nicht abgeschlossen oder die Kosten nicht an das BAFU übermittelt worden sind.
Die AeFU sind der Auffassung, die Problematik der unter übermässigem Strassenlärm leidenden Menschen sei von den Kantonen bisher nicht ausreichend ernst genommen worden. Eine Nichteinhaltung der Frist bis 2022 müsse vom Bund mit einer Kürzung der im Rahmen der Agglomerationsprogramme gewährten Globalbeiträge und Bundesbeiträge sanktioniert werden. Die AeFU knüpfen ihre Zustimmung an gewisse Bedingungen:
Artikel 21 Absatz 1 sowie Artikel 22 Absatz 1 und Absatz 2 Buchstabe b sind
dahingehend zu ändern, dass Massnahmen, die nicht der Lärmbekämpfung an der Quelle dienen, nicht subventioniert werden (der Begriff «Schallschutzmassnahmen» ist zu streichen);
4/21 054.11-00003/00004/00003/00001/Q494-2398