Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/33: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2018 · 56 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2018 Ergebnisbericht zur LRV und EnV

3.3.2.1 Art. 3 Abs. 2 Buchstabe c: Vorsorgliche Emissionsbegrenzungen

Diese Änderung ist unbestritten. Die Verbände Swiss Textiles, Swissmem sowie scienceindustries verlangen, den Ausdruck „Maschinen und Geräte mit Verbrennungsmotor“ um den Begriff „mobil“ zu ergänzen.

3.3.2.2 Art. 13 Abs. 3: Emissionsmessungen und Kontrollen

Den vorgeschlagenen Periodizitäten zur Feuerungskontrolle stimmen lediglich 29 Stellungnehmende vorbehaltlos zu (FR, SH, SO, Stadt Winterthur, SZ, UR, ZG, Cercl‘Air, EKL, KVU, AefU, BirdLife, Greenpeace, Pro Natura, VCS, WWF, Akademien Schweiz, ETH Zürich, Silent-Power, CP, ERThun, Infra, SBV/SSE, scienceindustries, SVGW, Swiss Textiles, Swissmem, VSG, VSSM).

Eine Mehrheit der behördlichen Stellungnahmen sowie verschiedene Rückmeldungen aus den anderen vier Kategorien heissen den Entwurf teilweise gut, schlagen aber unterschiedliche Anpassungen vor. Bezüglich der Gasfeuerungen lehnen die Organisationen aha!, GELIKO, Herzstiftung, Krebsliga, Lungenliga und SGPG eine Ausdehnung des Kontrollintervalls von 2 auf 4 Jahre ab. Die Kantone AI, AR, GL, und GR, sowie Stadt Zürich und SSV schlagen vor, dass Gasfeuerungen in den ersten 12 Betriebsjahren alle 4 Jahre und danach alle 2 Jahre kontrolliert werden sollen, ebenso Ölfeuerungen. Während Carbura für Ölfeuerungen ebenfalls eine generelle Periodizität von 4 Jahren verlangt, weil diese in den letzten Jahren laufend verbessert wurden, vertritt GebäudeKlima die Ansicht, dass 4 Jahre nur bei Ölfeuerungen mit Wartungsvertrag angemessen sind, ansonsten 2 Jahre, da sich die Abnutzung von Verschleissteilen negativ auf die Emissionen auswirken würden. Der HEV spricht sich aufgrund der verbesserten Ölheizungstechnologie für ein Kontrollintervall von 3 Jahren aus. Die Kantone AG, BE, BL, BS und SG sowie die Luftunion fordern, dass Anlagen ab 1 MW nach wie vor alle 2 Jahre kontrolliert werden. Der Kanton VD möchte die Periodizität nur für Gasfeuerungen, die der Raumwärmeerzeugung und Wassererwärmung dienen, auf 4 Jahre festlegen. Die Kantone AI, AR und NW fordern, dass Holzfeuerungen bis 70 kW weiterhin von periodischen Messungen ausgenommen bleiben. Dieselbe Forderung stellen bauenschweiz, GebäudeKlima und feusuisse auf. Der Kanton TG schlägt eine begriffliche Präzisierung vor, indem anstelle von „Holzfeuerungen“ von „Feuerungen für feste Brennstoffe“ gesprochen wird.

Die übrigen Stellungnehmenden lehnen den Vorschlag ab. Die Kantone JU und NE verlangen zur Vereinfachung im Vollzug eine identische Periodizität für Öl-, Gas- und Holzfeuerungen und erachten 3 Jahre als angemessen. Dieselbe Frist wird auch vom sgv gefordert. Der Kanton GE, die SP, das Unternehmen OS sowie der VSFK sprechen sich für die Beibehaltung von 2 Jahren bei den Gasfeuerungen aus, da sie höhere Schadstoffemissionen befürchten und die Kosteneinsparung als gering betrachten. ECO SWISS, EV und Swissoil plädieren für eine Kontrolle alle 3 Jahre bei den Ölfeuerungen, da sie der Meinung sind, dass auch hier – wie bei den Gasfeuerungen – der technische Fortschritt eine seltenere Kontrolle zulässt. VUOG schlägt vor, dass Feuerungsanlagen mit einem Wartungsvertrag von der periodischen Feuerungskontrolle ausgenommen werden und nur alle 4 Jahre stichprobenmässig überprüft werden. Anlagen ohne Wartungsvertrag sollen jedoch alle 2 Jahre geprüft werden, da Defekte an Verschleissteilen mit geringerer Lebensdauer auftreten könnten, was sich nachteilig auf Verbrennung und Emissionen auswirken würde. JardinSuisse ist der Meinung, dass bei den Holzfeuerungen eine Periodizität von 3 Jahren ausreicht, da die Kontrollen für seine Mitglieder administrativen Aufwand bedeuten. Betreffend der Holzfeuerungen sprechen sich 5 Unternehmen (Boss, Heitzmann, KKAG, LIGNO, SAG) sowie 25 der Wirtschafts- und Fachverbände (GHP, GrHo, HeGR, HELU, HeS, HIS, HW-R, LaFo, LBV, Lignum, ÖS, PROHOLZ LU, Prométerre, proPellets, sbv-usp, SELVA, SFIH, SGBV, SMP, SOBV, SVLT, VTL, WaldLuzern, WaldSchweiz, WaldZug) gegen die Einführung einer periodischen Messung für Anlagen bis 70 kW Feuerungswärmeleistung aus. Sie erachten die Einführung einer Messpflicht als unverhältnismässig und nachteilig für die Holzenergienutzung.

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