Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/33: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2018 · 56 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Herbst 2017 Ergebnisbericht zur LRV und EnV

3.2 Eingegangene Stellungnahmen

In der Vernehmlassung zu den Änderungsvorlagen der LRV und der Energieverordnung (EnV; SR 730.01)1 sind insgesamt 129 Rückmeldungen eingegangen. 26 Kantone sowie 5 weitere Behörden oder behördenähnliche Organisationen, 3 politische Parteien, 63 Wirtschafts- und Fachverbände, 16 Organisationen für Umwelt und Gesundheit, 11 Unternehmen sowie 5 sonstige Teilnehmende haben sich zur gesamten Vorlage oder teilweise auch nur zu einzelnen Artikeln oder Ziffern, von denen sie betroffen sind, geäussert.

3.3 Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

3.3.1 Allgemeine Bemerkungen

Insgesamt 105 Stellungnehmende äussern sich vollständig oder mehrheitlich zustimmend zum LRV-Entwurf, während 12 Stellungnahmen mehrheitlich oder vollständig ablehnend ausfallen. 12 Stellungnehmende gehen spezifisch auf einzelne Teile der Vorlage ein, geben aber keine Gesamtbeurteilung ab.

Aus der Kategorie der Kantone, Behörden und behördenähnlichen Organisation stimmen 2 der LRV-Revision insgesamt zu (SZ, EKL). 27 Stellungnahmen aus dieser Kategorie sind teilweise zustimmend ausgefallen (AG, AI, AR, BE, BL, BS, Cercl‘Air, FR, GE, GL, GR, KVU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, Stadt Winterthur, TG, TI, Stadt Zürich, UR, VD, VS, ZG, ZH) und enthalten diverse Änderungsanträge. 2 Kantone (JU, LU) lehnen die Vorlage hingegen mehrheitlich ab. Die zustimmenden Kantone sehen die LRV als zentrales Instrument zur Verbesserung der Luftqualität und nennen unter anderem die Anpassung der Emissionsbegrenzungen an den Stand der Technik und deren Kontrolle, den Kompetenznachweis für Emissionsmessungen sowie die Übernahme der WHO-Empfehlung für einen Immissionsgrenzwert PM2.5 als wichtige Schritte zur Weiterentwicklung der LRV. Während der Kanton LU insbesondere die geplanten Verschärfungen bei den Holzfeuerungen als kritisch für die Holzenergie und damit als kontraproduktiv für die Energie- und Klimapolitik einschätzt, sind nach Ansicht des Kantons JU die Auswirkungen auf die Bevölkerung bzw. die Anlagenbetreiber zu gross.

2 politische Parteien stimmen der Vorlage mehrheitlich zu (Grüne, SP), wobei ausdrücklich die Schaffung eines Immissionsgrenzwerts für PM2.5 gutgeheissen wird. Die Grüne hält fest, dass es für die Gesundheit des Menschen von grosser Wichtigkeit sei, dass die Behörden nicht nur Grenzwerte festlegten, sondern diese überprüften und nötigenfalls sanktionierten. Die SP begrüsst insbesondere auch die Änderungen im Bereich der kleinen Holzfeuerungsanlagen, aber auch weitere Aspekte wie die Pflicht zur Verwendung von Ökoheizöl. Nach Ansicht der CVP gehen die Änderungen im Bereich der Holzfeuerungsanlagen in der LRV und in der EnV klar zu weit. Sie unterstütze zwar Massnahmen zur Verbesserung der Qualität von Holzenergieanlagen, die übergeordnete Bedeutung der Holzenergie dürfe aber mit Blick auf die Energiestrategie und Klimapolitik nicht übermässig eingeschränkt werden.

Kein Wirtschafts- und Fachverband hat der Revision vorbehaltlos zugestimmt. 45 Verbände äussern mehrheitliche Zustimmung (bauenschweiz, BWSo, ECO SWISS, ERThun, feusuisse, GHP, GebäudeKlima, GrHo, HeGR, HELU, HeS, HIS , HW-R, InfraWatt, JardinSuisse, SKMV, LaFo, LBV, Lignum, Luftunion, ÖS, PROHOLZ LU, proPellets, sbv-usp, SELVA, SFIH, SMP, SOBV, SSV, SVGW, SVLT, Swiss Textiles, SWISSISOL, Swissmem, Swissnuclear, V3E, VSFK, VSG, VSSM, VTL, VUOG, WaldLuzern, WaldSchweiz, WaldZug, WKK-Fachverband) und bringen gleichzeitig eine Vielzahl von Änderungsanträgen ein. Verbände aus dem Holzfeuerungs- und Holzbereich begrüssen zwar Massnahmen zur Verbesserung der Qualität der Anlagen, sind jedoch der Meinung, dass die Verhältnismässigkeit gewahrt werden sollte. Der Entwurf berücksichtige die bisherigen Leistungen der Holzenergiebranche zu wenig und werde der Bedeutung der Holzenergie im Bereich der Klima- und Energiepolitik zu wenig gerecht. 4

1 Mit Bundesratsbeschluss vom 1.11.2017 werden die Vorschriften der EnV per 1.1.2018 in eine neue Energieeffizienzverordnung (SR ...) überführt (Medienmitteilung vom 2.11.2017) 13/56 054.11-00003/00004/00003/00002/Q494-0924