Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/33: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2018 · 56 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2018 Ergebnisbericht zur LRV und EnV
Wirtschafts- und Fachverbände beurteilen den Entwurf aus verschiedenen Gründen mehrheitlich ablehnend (HEV, Prométerre, SMI, Swissoil). Zu nennen sind hier die verschärften Abgasverluste für Öl- und Gasfeuerungen, die Vorschriften für Holzfeuerungen, für Tierhaltungsanlagen bezüglich Ammoniak, sowie für Asphaltmischanlagen. Gründe für die ablehnende Beurteilung der Vorlage durch weitere 4 Verbände (cemsuisse, EV, scienceindustries, sgv) sind insbesondere die neuen Einteilungen und Klassierungen von Stoffen in Anhang 1, wiederum die Abgasverluste bei Öl- und Gasfeuerungen, ein Aspekt in Zusammenhang mit der vorgesehenen Pflicht zur Verwendung von Ökoheizöl sowie der Immissionsgrenzwert für PM2.5. 10 Verbände haben keine Gesamtbeurteilung abgegeben (Carbura, CP, EUROMOT, Infra, SAB, SBV/SSE, SGBV, SNV, Swiss Plastics).
Bei den Organisationen für Umwelt und Gesundheit haben sich 2 vollständig zustimmend (mfe, sl-fp) und 13 mehrheitlich zustimmend (AefU, aha!, Alpen-Initiative, BirdLife, GELIKO, Greenpeace, Herzstiftung, Krebsliga, Lungenliga, Pro Natura, SGPG, VCS, WWF) geäussert. Die FMH haben keine Gesamtbeurteilung abgegeben. Einerseits begrüssen diese Organisationen die vorgesehen Verschärfungen der Vorschriften, halten aber gleichzeitig fest, dass weitere technische Entwicklungen im Verordnungsentwurf nicht berücksichtigt werden. Hier nennen sie beispielsweise den Stickoxid-Grenzwert für Zementwerke, die Verwendung von Gerätebenzin oder einen Immissionsgrenzwert für PM1, die ebenfalls in der LRV berücksichtigt werden müssten.
In der Kategorie der Unternehmen heissen 10 Stellungnehmende den Entwurf mehrheitlich gut (BKW, Boss, Heitzmann, KKAG, LIGNO, OS, Rolic, SAG, Silent-Power, SK). Sie unterstützen grundsätzlich das Bestreben, durch eine Weiterentwicklung der Vorschriften für eine verbesserte Luftqualität zu sorgen. Es werden Bedenken an den geplanten Vorschriften insbesondere im Bereich der Holzenergie geäussert und diverse Änderungsanträge eingebracht. Es wird auch auf die Wichtigkeit hingewiesen, dass die LRV mit internationalen Regelwerken zur Luftreinhaltung koordiniert werden soll und als Beispiel wird die deutsche TA Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) genannt. Ein Unternehmen (Perler) lehnt den Entwurf aufgrund eines Aspekts betreffend handwerklich hergestellter Holzfeuerungen ab.
Von den Sonstigen Stellungnehmenden haben 2 ganz (Akademien Schweiz, Empa) und 2 mehrheitlich (Brändli/Schiltknecht, ETH Zürich) zugestimmt. Lustenberger hat auf eine Gesamtbeurteilung verzichtet.
Die Rückmeldungen zur Änderung der EnV fallen insgesamt positiv aus: Zwei Drittel der Teilnehmenden äussern sich zustimmend oder mehrheitlich zustimmend. Generell wird die Übernahme der europäischen Ökodesign-Vorschriften zum Inverkehrbringen von Feuerungsanlagen ins Schweizer Energierecht begrüsst. Die nur mehrheitlich zustimmenden Vernehmlassungsteilnehmer merken allerdings an, dass sich die Schweiz mit diesem Schritt von der EU-Gesetzgebung abhängig mache und zukünftig keine eigenständigen Verschärfungen mehr vornehmen könne. Ein Drittel der Rückmeldungen enthält keine Gesamtbeurteilung zur Revision der EnV.
3.3.2 Stellungnahmen zu einzelnen Artikeln und Ziffern der LRV
In Abbildung 1 sind sämtliche Rückmeldungen zu allen Artikeln und Ziffern aufgeschlüsselt nach Zustimmung, teilweiser Zustimmung, Ablehnung sowie Enthaltung dargestellt.
Enthaltungen zu einzelnen Artikeln und Ziffern werden in der Beurteilung der Stellungnahmen bezüglich der Aussagen zu Mehrheiten nicht berücksichtigt.
14/56 054.11-00003/00004/00003/00002/Q494-0924