Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/33: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2018 · 56 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2018 Ergebnisbericht zur LRV und EnV
3 Ergebnisbericht zur Luftreinhalte-Verordnung und Energieverordnung
3.1 Ausganslage
Die mit der Änderung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV; SR 814.318.142.1) vorgesehenen Massnahmen zielen darauf ab, den Stand der Technik in der Verordnung abzubilden und die Luftqualität in der Schweiz weiter zu verbessern. Zu nennen sind insbesondere die folgenden Themenbereiche:
- Anforderungen an Öl-, Gas- und Holzfeuerungen: Aktualisierte Grenzwerte und Anforderungen zum Inverkehrbringen, zur Inbetriebnahme und zum Betrieb, Senkung der Abgasverluste bei Öl- und Gasfeuerungen, Einführung von Vorschriften für Wärmespeicher und Staubabscheidesysteme bei Holzfeuerungen;
- Feuerungskontrolle: Festlegung von Periodizität und Umfang der Feuerungskontrolle bei kleineren Holzfeuerungen;
- Übernahme der Europäischen Vorschriften für neue Maschinen und Geräte und Ausdehnung der Abgaswartungspflicht für Baumaschinen auf alle Maschinen;
- Grenzwertanpassungen bei einigen Industrieanlagen und Grossfeuerungsanlagen über 50 MW aufgrund des revidierten Göteborg-Protokolls;
- Festlegung von Grenzwerten und Massnahmen zur Überwachung bei Asphaltmischanlagen;
- Festlegung von Ammoniakbegrenzungen in der Landwirtschaft durch die Behörden;
- Pflicht zur Verwendung von Ökoheizöl in Feuerungen bis 5 MW;
- Ermöglichung des Einsatzes anderer flüssiger Brennstoffe in Feuerungen unter 350 kW;
- Neueinteilungen und angepasste Klassierungen für bestimmte Stoffe nach Anhang 1 LRV;
- Einführung eines Kompetenznachweises für Emissionsmessungen;
- Einführung eines Immissionsgrenzwerts für Feinstaub (PM2.5).
Gleichzeitig sind mit der vorliegenden LRV-Revision auch folgende Erleichterungen oder Lokkerungen vorgesehen:
- Verlängerung des Kontrollintervalls bei Gasfeuerungen;
- Vereinfachter Handel mit Feuerungen durch Angleichung an die Vorschriften der EU;
- Harmonisierung der Vorschriften für neue Baumaschinen mit denjenigen der EU;
- Erleichterungen für die Einsatzmöglichkeiten von alternativen flüssigen Brennstoffen.
12/56 054.11-00003/00004/00003/00002/Q494-0924