Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/33: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2018 · 56 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2018 Ergebnisbericht zur LRV und EnV
3.3.2.3 Art. 13a: Nachweis der anerkannten Regeln der Messtechnik
In 31 Stellungnahmen aller Kategorien wird die Einführung eines Systems zur Qualitätssicherung begrüsst (NE, OW, SO, SZ, TG, TI, Stadt Zürich, UR, VD, VS, aha!, GELIKO, Herzstiftung, Krebsliga, Lungenliga, SGPG, SP, Akademien Schweiz, Empa, ETH Zürich, EV, HEV, sbv-usp, SGBV, SMP, SOBV, SSV, SVLT, Swissoil, VSFK, VTL). Dabei wird erwähnt, dass das heutige System unbefriedigend sei und eine rechtliche Grundlage für die Forderung eines Kompetenznachweises die Qualität verbessern werde. Der HEV begrüsst die vorgesehene Ausnahme für einen Qualitätsnachweis im Bereich der kleinen Feuerungsanlagen, da sonst der Aufwand für die Audits in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen würde.
Eine deutliche Mehrheit beurteilt den Entwurf teilweise zustimmend. Der Kanton AG beantragt die Erhöhung der Schwelle für stationäre Verbrennungsmotoren in Buchstabe c von 100 auf 300 kW mit Verweis auf Praxistauglichkeit und administrativen Aufwand. Diverse Behörden (BE, BL, BS, Cercl‘Air, FR, GL, GR, KVU, LU, NW, SH, Stadt Winterthur, ZH) beantragen, die Aufzählung durch einen Verweis zu ersetzen und anderswo festzuhalten, für welche Anlagen das BAFU vereinfachte Messverfahren empfehle, da absehbar sei, dass in Zukunft weitere Anlagetypen von Vereinfachungen profitieren könnten. Mindestens aber sei die Aufzählung nicht abschliessend zu formulieren. Der Kantons GR merkt zusätzlich an, dass die Behörde über zu wenig Fachwissen verfüge, um die Prüfungen vorzunehmen und dass die Formulierung, die Regeln lediglich „zu kennen“, ungenügend sei. Der Kanton LU bittet um eine Präzisierung, wie das Entfallen der periodischen Prüfung zu verstehen sei. Der Kanton ZG beantragt zwei Anpassungen am Text: Es soll festgehalten werden, dass das BAFU eine Richtlinie erlasse und Buchstabe c sei zu streichen. Zudem sei anzugeben, was die Aufgabe der Behörde sei. Die Organisationen für Umwelt und Gesundheit (AefU, BirdLife, FMH, Greenpeace, Pro Natura, VCS und WWF) beantragen, dass der Artikel auch auf kontinuierliche Messungen Bezug nehmen sollte. Diverse Verbände aus dem Holzfeuerungs- bzw. Holzbereich (Boss, Heitzmann, KKAG, LIGNO, SAG, bauenschweiz, BWSo, ERThun, feusuisse, GHP, GrHo, HeGR, HELU, HeS, HIS , HW-R, InfraWatt, LaFo, LBV, Lignum, ÖS, PROHOLZ LU, proPellets, SELVA, SFIH, VSSM, WaldLuzern, WaldSchweiz, WaldZug) bemerken, dass sie den Artikel begrüssen, sofern entgegen ihrer Forderung eine Messpflicht für Holzfeuerungen bis 70 kW eingeführt werde. ECO SWISS, scienceindustries und Swissmem verlangen, dass die Anforderungen, die an private Messfirmen gestellt werden, für alle Akteure zu gelten hätten, also auch für behördliche Messstellen. Infrawatt, SVGW, V3E und der WKK-Fachverband beantragen, die Leistungsgrenze für stationäre Verbrennungsmotoren in Buchstabe c auf 1 MW anzuheben. Wie der Kanton GR ist auch die Luftunion der Ansicht, dass die anerkannten Regeln nicht nur bekannt sein sondern auch angewendet werden müssten. GebäudeKlima, SVGW und VSG beantragen, statt Feuerungswärmeleistung den Begriff Nennwärmebelastung zu verwenden.
Die 3 Kantone GE, JU und SG sowie das Unternehmen OS lehnen den Artikel ab. Der Kanton GE beantragt, nur den ersten Satz des Entwurfs zu Artikel 13a beizubehalten und keine Ausnahmen von der periodischen Überprüfungen vorzusehen, da die Behörde bei Feuerungen nach Buchstaben a und b weiterhin periodisch verifizieren müsse, ob die mit den Messungen betrauten Dritten bzw. deren Mitarbeiter für die Kontrollen qualifiziert sind. Der Kanton JU vertritt die Ansicht, dass die heutige Situation zweckmässig sei und neue Kosten für die Kantone zu vermeiden seien. Der Kanton SG schlägt vor, dass die Bestimmung so geändert werden müsse, dass Messfirmen verpflichtet werden, mittels Audits den Nachweis zu erbringen, dass sie die Regeln der Messtechnik kennen. Der Artikel stelle keine ausreichende Grundlage für das vorgesehene Qualitätssicherungssystem dar. Wie einige der nur teilweise zustimmenden Behörden würde der Kanton einen Verweis oder eine nicht abschliessende Aufzählung vorziehen.
3.3.2.4 Art. 14 Abs. 2: Durchführung der Messungen
Insgesamt 84 Stellungnehmende heissen die Ergänzung zum Erlass von Messempfehlungen durch das BAFU gut (AG, AI, AR, BE, BL, BS, Cercl‘Air, FR, GE, GL, GR, JU, KVU, LU, NE,
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