Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/33: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2018 · 56 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 5Fedlex · Ergebnisbericht
Verordnungspaket Umwelt Frühling 2018 Ergebnisbericht zur GSchV
Bezeichnung Gruppe Eingeladen
25 Kantone (alle ausser GR) Kantone ja
Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzäm- kantonale Konferenzen ja
ter der Schweiz KVU
Schweizerischer Städteverband Städte und Gemeinden ja
Sozialdemokratische Partei der Schweiz, SP politische Parteien ja
scienceindustries Nat. Dachverband der Wirtschaft ja
ECO SWISS Nat. Dachverband der Wirtschaft ja
BASF Schweiz übrige Wirtschaftsvertreter nein
Bernische Kraftwerke, BKW übrige Wirtschaftsvertreter ja
Handelskammer beider Basel übrige Wirtschaftsvertreter nein
Hoffmann La Roche übrige Wirtschaftsvertreter nein
Novartis übrige Wirtschaftsvertreter nein
swissnuclear Nat. Verband Energiewirtschaft nein
Verband Fernwärme Schweiz Nat. Verband Energiewirtschaft nein
Verein InfraWatt Nat. Verband Energiewirtschaft nein
Swiss Engineering Berufsverband ja
Eawag Forschung ja
Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Forschung nein
Schnee und Landschaft (WSL)
Aqua Viva nationale Umweltorganisation ja
Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz nationale Umweltorganisation ja
Greenpeace nationale Umweltorganisation ja
Pro Natura nationale Umweltorganisation ja
WWF Schweiz nationale Umweltorganisation ja
2.3 Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
2.3.1 Gesamtbeurteilung der Vorlage
Der Vorlage als Ganzes wurde von 27 Stellungnehmenden zugestimmt, davon 11 vollständig bzw. 16 mehrheitlich (Tab. 2). 16 Stellungnehmende lehnten die Vorlage ab, davon 8 mehrheitlich bzw. 8 vollständig. Drei Stellungnahmen (KVU, Städteverband und WSL) waren neutral.
Zu den mehrheitlich oder ganz zustimmenden Teilnehmern gehören 17 Kantone (AI, AR, BE, BS, GL, JU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, UR, VS, ZG, ZH) sowie alle Wirtschaftsvertreter. 8 Kantone (AG, BL, FR, GE, LU, TI, TG, VD), die SP, die fünf Umweltschutzorganisationen, Swiss Engineering sowie EAWAG lehnen ganz oder mehrheitlich ab.
Mehrere Kantone (AI, AR, BE, BS, JU, SH, VS) begrüssen die Änderung in ihrer Stellungnahme explizit.
Die Kantone BL, LU, TG und ZH weisen auf die Problematik des Klimawandels für die Gewässertemperaturen hin und unterstreichen, dass auch der Klimawandel als anthropogen verursacht zu bezeichnen sei. Bei der Beurteilung der Temperaturveränderungen gegenüber dem „möglichst unbeeinflussten Zustand“ müsste daher eine Referenzperiode vor Eintreten der klimabedingten Temperaturanstiege definiert werden. Dies wäre aber für die Bewilligungspraxis kaum mehr anwendbar, weshalb es für die Vollzugspraxis wichtig sei klarzustellen, dass bei den tolerierbaren Temperaturabweichungen nur die nutzungsbedingten Temperaturveränderungen zu berücksichtigen seien.
Die KVU äussert sich neutral zur Gesamtvorlage, weil unter den Kantonen die Meinungen unterschiedlich seien. Sie beschränkt sich auf eine Stellungnahme zur Änderung von Anhang 2 Ziffer 12 Absatz 4. Der Städteverband verweist auf eine kritische Haltung einiger Mitglieder,
5/56 054.11-00003/00004/00003/00002/Q494-0924