Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/33: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2018 · 56 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2018 Ergebnisbericht zur GSchV

Bezeichnung Gruppe Eingeladen

25 Kantone (alle ausser GR) Kantone ja

Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzäm- kantonale Konferenzen ja

ter der Schweiz KVU

Schweizerischer Städteverband Städte und Gemeinden ja

Sozialdemokratische Partei der Schweiz, SP politische Parteien ja

scienceindustries Nat. Dachverband der Wirtschaft ja

ECO SWISS Nat. Dachverband der Wirtschaft ja

BASF Schweiz übrige Wirtschaftsvertreter nein

Bernische Kraftwerke, BKW übrige Wirtschaftsvertreter ja

Handelskammer beider Basel übrige Wirtschaftsvertreter nein

Hoffmann La Roche übrige Wirtschaftsvertreter nein

Novartis übrige Wirtschaftsvertreter nein

swissnuclear Nat. Verband Energiewirtschaft nein

Verband Fernwärme Schweiz Nat. Verband Energiewirtschaft nein

Verein InfraWatt Nat. Verband Energiewirtschaft nein

Swiss Engineering Berufsverband ja

Eawag Forschung ja

Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Forschung nein

Schnee und Landschaft (WSL)

Aqua Viva nationale Umweltorganisation ja

Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz nationale Umweltorganisation ja

Greenpeace nationale Umweltorganisation ja

Pro Natura nationale Umweltorganisation ja

WWF Schweiz nationale Umweltorganisation ja

2.3 Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

2.3.1 Gesamtbeurteilung der Vorlage

Der Vorlage als Ganzes wurde von 27 Stellungnehmenden zugestimmt, davon 11 vollständig bzw. 16 mehrheitlich (Tab. 2). 16 Stellungnehmende lehnten die Vorlage ab, davon 8 mehrheitlich bzw. 8 vollständig. Drei Stellungnahmen (KVU, Städteverband und WSL) waren neutral.

Zu den mehrheitlich oder ganz zustimmenden Teilnehmern gehören 17 Kantone (AI, AR, BE, BS, GL, JU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, UR, VS, ZG, ZH) sowie alle Wirtschaftsvertreter. 8 Kantone (AG, BL, FR, GE, LU, TI, TG, VD), die SP, die fünf Umweltschutzorganisationen, Swiss Engineering sowie EAWAG lehnen ganz oder mehrheitlich ab.

Mehrere Kantone (AI, AR, BE, BS, JU, SH, VS) begrüssen die Änderung in ihrer Stellungnahme explizit.

Die Kantone BL, LU, TG und ZH weisen auf die Problematik des Klimawandels für die Gewässertemperaturen hin und unterstreichen, dass auch der Klimawandel als anthropogen verursacht zu bezeichnen sei. Bei der Beurteilung der Temperaturveränderungen gegenüber dem „möglichst unbeeinflussten Zustand“ müsste daher eine Referenzperiode vor Eintreten der klimabedingten Temperaturanstiege definiert werden. Dies wäre aber für die Bewilligungspraxis kaum mehr anwendbar, weshalb es für die Vollzugspraxis wichtig sei klarzustellen, dass bei den tolerierbaren Temperaturabweichungen nur die nutzungsbedingten Temperaturveränderungen zu berücksichtigen seien.

Die KVU äussert sich neutral zur Gesamtvorlage, weil unter den Kantonen die Meinungen unterschiedlich seien. Sie beschränkt sich auf eine Stellungnahme zur Änderung von Anhang 2 Ziffer 12 Absatz 4. Der Städteverband verweist auf eine kritische Haltung einiger Mitglieder,

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