Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/33: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2018 · 56 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2018 Ergebnisbericht zur GSchV

in die Fliessgewässer zu vermeiden oder zu minimieren und sie führten eine präzise, vorausschauende Produktionsplanung durch, mit welcher besonders wärmeintensive Produktionsphasen nach Möglichkeit in die kühleren Monate verlegt werden. Die Schweizer KKW seien, was den Energieumwandlungsprozess und die Wärmeabgabe an externe Wärmesenken betrifft, technisch abschliessend ausgelegt, sie erfüllten die geltenden regulatorischen Anforderungen und die Betreiber verfügten über unbefristete Betriebsbewilligungen. Zusätzliche, alternative Kühlsysteme einzuführen, wäre sehr aufwändig und unverhältnismässig und innerhalb der bestehenden Kraftwerksauslegung nahezu unmöglich.

Der Kanton TI bezeichnet die Vorlage als unbefriedigend, weil die aktuellen Bestimmungen klarer formuliert und leichter umsetzbar seien, keine Gesamtbegrenzung der zusätzlichen Erwärmung eines Fliessgewässers durch Wärmeeinleitungen bei Wassertemperaturen > 25 °C vorgesehen sei, die Vollzugsorgane grösseren Aufwand zur Beurteilung der Auswirkungen der einzelnen Wärmeinträge hätten und nicht klar sei, wer den Stand der Technik und die zumutbaren Kosten für Alternativkühlungen definiere.

Der Kanton GE lehnt die Vorlage ab und ist der Ansicht, dass sich eine vollständige Revision der Vorschriften für Wärmeeinleitungen in die Gewässer aufdrängt, um sie an die [aufgrund des Klimawandels] zu erwartenden Realitäten anzupassen. Dementsprechend stellt er für jede beantrage Änderung den Antrag, eine umfassende Neubeurteilung der Vorschriften zu Temperatureinträgen durchzuführen.

Die EAWAG äussert zwar Verständnis für die vorgeschlagene Änderung, lehnt sie jedoch ab, weil einerseits eine Obergrenze für die gesamte oberhalb von 25 °C zusätzlich in die Gewässer einleitbare Wärmemenge fehle und weil andererseits das Problem der Ungleichbehandlung der Kantone (Oberlieger können Wärme eintragen, Unterlieger werden dadurch in ihren Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt) nicht gelöst werde.

Nach Ansicht der ablehnenden 5 Umweltschutzorganisationen und der SP lässt die Situation der Schweizerischen Gewässer keine zusätzliche Erwärmung durch anthropogene Wärmeeinträge zu, weshalb sie die Vorlage vollständig ablehnen. Da die Wassertemperaturen bereits zugenommen haben, aufgrund des Klimawandels mit einem weiteren Temperaturanstieg zu rechnen ist und viele aquatische Organismen sehr sensibel auf hohe Wassertemperatur reagieren, seien dringend Anstrengungen notwendig, möglichst alle Temperaturerhöhungen durch Wärmeeinleitungen zu verhindern resp. zu begrenzen, auch bestehende Wärmeeinleitungen sollten vermieden werden. Ähnlich argumentiert der Kanton AG.

2.3.2 Stellungnahme zu einzelnen Artikeln Anhang 2 Ziffer 12 Absatz 4

Der Änderung von Anhang 2 Ziffer 12 Absatz 4 stimmen 13 Teilnehmende vollständig (die Kantone AI, AR, BE, BS, GL, JU, NE, SH, SO, SZ, TI, VS sowie ECO SWISS) und 18 teilweise (die Kantone NW, OW, SG, UR, VD, ZG, ZH, die KVU, Swiss Engineering, alle Vertreter der Wirtschaft ausser ECO SWISS) zu. Abgelehnt wird sie von 13 Teilnehmenden (die Kantone AG, BL, FR, GE, LU, TG, alle 5 Umweltschutzorganisationen, EAWAG, SP). Allerdings äussern 3 der 6 ablehnenden Kantone (AG, BL, TG) unter der Bedingung Zustimmung bzw. begrüssen die Änderung, wenn explizit für jede Wärmeeinleitung eine Einzelfallbeurteilung mit einer Ausnahmebewilligung erforderlich ist und wenn diese Ausnahmebewilligung nur für bestehende Anlagen gewährt werden kann. Der Kanton AG möchte die Möglichkeit für solche Ausnahmebewilligungen zusätzlich bis ins Jahr 2030 limitieren, um dem Vorsorgegedanken Rechnung zu tragen. Bis zu diesem Termin seien die Wärmeeinleitungen zu reduzieren. 3 teilweise zustimmende Kantone (SG, ZG, ZH) und die KVU knüpfen ihre Zustimmung ebenfalls an die Bedingung einer expliziten Ausnahmebewilligung nur für bestehende Anlagen. Andernfalls sei zu befürchten, dass ein pauschaler Anspruch auf die Bewilligung abgeleitet werden könnte, was zu einer unerwünschten Förderung kleiner Anlagen führen würde. Der Kanton LU, welcher die Änderung grundsätzlich ablehnt, unterstützt die Vorlage, wenn die Kantone die

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