Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/33: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2018 · 56 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2018 Ergebnisbericht zur GSchV

ohne aber weiter ins Detail zu gehen oder konkret Stellung zu nehmen. Zu den einzelnen Artikeln äussert er sich nicht. Die WSL erläutert, dass ihr Aufgabenbereich von der Änderung nicht betroffen sei und verzichtet im Übrigen auf eine detailliertere Stellungnahme.

Anh. 2 Ziff. 12 Anh. 3.3 Ziff. 21 Anh. 3.3 Ziff 21 Gesamtvorlage Abs. 4 Abs. 1 Abs. 4

Alle 11 16 8 8 1 46 13 18 13 44 38 4 0 42 22 14 6 42 Kantone 11 6 6 2 0 25 12 7 6 25 22 2 0 24 17 2 5 24

Kant. Org. 0 0 0 0 1 1 0 1 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0

Org. der

Städte 0 0 0 0 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 UWS-Org. 0 0 0 5 0 5 0 0 5 5 5 0 0 5 0 5 0 5 Forschung 0 0 1 0 1 2 0 0 1 1 1 0 0 1 0 1 0 1 Parteien 0 0 0 1 0 1 0 0 1 1 1 0 0 1 0 0 1 1 Berufsverb 0 0 1 0 0 1 0 1 0 1 1 0 0 1 0 1 0 1

Wirtschaft

national 0 5 0 0 0 5 1 4 0 5 4 1 0 5 1 4 0 5

Wirtschaft

übrige 0 5 0 0 0 5 0 5 0 5 4 1 0 5 4 1 0 5

Tabelle 2: Übersicht über die eingegangenen Stellungnahmen.

Die Kantone NW, OW und UR weisen darauf hin, dass die zulässige Maximaltemperatur von 25 °C insbesondere für die Gewässer der Forellenregion in Widerspruch zum heutigen Wissensstand über die Auswirkungen der Temperatur auf aquatische Lebewesen stünde.

Der Kanton SO weist darauf hin, dass die Rolle der kantonalen Vollzugsbehörden (Gewässerschutzfachstellen) zu stärken sei, wodurch den kantonalen und regionalen Besonderheiten Rechnung getragen werden könne. Die Nutzung von Grundwasser zur Kühlung von Kraftwerken wird abgelehnt, weil die langfristigen Folgen nicht abzusehen seien. Bei Grossanlagen, die in einem Bundesverfahren genehmigt werden, sei der Einbezug der Kantone im Abstrom von zentraler Bedeutung.

Die Vertreter der Wirtschaft begrüssen die Vorlage im grossen Ganzen und weisen darauf hin, dass die Flusswasserkühlung eine der nachhaltigsten Kühlformen sei und dass alternative Kühlsysteme die Umwelt insgesamt stärker belasten würden. Die Einstellung der Flusswasserkühlung bei Temperaturen > 25 °C würde die Betriebe einschränken, mit z.T. massiven technischen und finanziellen Konsequenzen. Auch energieoptimierte Kühlsysteme könnten nicht gänzlich ohne Flusswasser betrieben werden. ECO SWISS führt aus, dass es wichtig sei, v.a. im Sommer alle Massnahmen nach Stand der Technik auszuschöpfen, um den Temperatureintrag in die Gewässer zu vermeiden. Für besonders wärmeempfindliche Gewässer mit hohem Schadenspotenzial für Fische und andere Wasserorganismen solle ganz auf Durchlaufkühlungen verzichtet werden.

Swissnuclear und BKW beantragen, dass die bestehenden gewässerschutzrechtlichen Bewilligungen der KKW bei der Änderung der GSchV angemessen berücksichtigt werden. Die Betreiber KKW hätten Massnahmen nach Stand der Technik umgesetzt, um den Wärmeeintrag

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