Bericht GSchV

Vernehmlassung 2017/33: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2018 · 9 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 4Fedlex · Erläuternder Bericht

Verordnungspaket Umwelt Frühling 2018 Erläuternder Bericht Vernehmlassung GSchV

mehr zulässig sind. Die hauptsächliche Erwärmung findet dabei durch Sonneneinstrahlung in den grossen Seen statt. Daher treten Überschreitungen von 25°C v.a. in grossen Fliessgewässern unterhalb der Seen auf (z.B. Rhein unterhalb des Bodensees, Aare unterhalb des Bielersees, Limmat unterhalb des Zürichsees, Reuss unterhalb des Vierwaldstädtersees). Aber auch Mittellandflüsse wie die Thur oder die Broye und weitere, langsam fliessende Bäche des Mittellandes sind von diesem Phänomen betroffen. Die absehbare zusätzliche Erwärmung durch den Klimawandel übersteigt den heutigen anthropogenen Wärmeeintrag in die Fliessgewässer erheblich.

Zustände, wie im Hitzesommer 2003, als z.B. im Rhein bei Basel an 15 Tagen der Wert von 25°C überschritten wurde (Tagesmittelwerte), dürften in absehbarer Zukunft häufiger auftreten. Dies führt dazu, dass aufgrund der Anforderung der Gewässerschutzverordnung vermehrt Wärmeeinleitungen in Fliessgewässer vorübergehend eingestellt werden müssten, was aber oft kaum möglich ist oder nur mit erheblichen wirtschaftlichen Folgen. Besonders betroffen von dieser Situation ist die Region Basel, wo der Rhein einerseits bereits durch Wärmeeinträge im oberliegenden Einzugsgebiet erwärmt wird und in der andererseits wichtige Fabrikationsstätten der chemischen Industrie und das Universitätsspital mittels Durchlaufkühlungen mit Rheinwasser gekühlt werden. Deshalb wurde unter anderem vom Kanton Basel-Stadt die Forderung erhoben, eine Ausnahmemöglichkeit für diese Situation zu schaffen, damit geringfügige Überschreitungen im Sommer zugelassen werden können.

Ebenfalls von der Problematik der maximal zulässigen Temperatur der Fliessgewässer von 25°C betroffen sind die mit Durchlaufkühlung gekühlten KKW Beznau I und II sowie – aufgrund der Kühlturm-Kühlung in erheblich geringerem Ausmass – die KKW Leibstadt und Gösgen.

Mittelfristig könnten Betriebe mit Durchlaufkühlungen zwar unter Umständen ein alternatives Kühlsystem für Tage mit zu hoher Wassertemperatur erstellen (z.B. mit Kühltürmen) oder an diesen Tagen die Kühlung mit kälterem Grundwasser oder gar Trinkwasser betreiben. Dies sind jedoch in den meisten Fällen keine realistischen und auch keine nachhaltigen Alternativen, da der Bau eines alternativen Kühlsystems mit hohen Kosten und zusätzlichem Ressourcenverbrauch verbunden sind bzw. die zur Kühlung eines energieintensiven Betriebs erforderlichen Wassermengen zu gross sind, um sie nachhaltig aus einem Grundwasservorkommen oder gar aus dem Trinkwassernetz zu beziehen.

4/9 054.11-00003/00006/00002/P464-1274