Bericht LSV

Vernehmlassung 2017/33: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2018 · 11 Seiten

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5 Auswirkungen

5.1 Auswirkungen auf den Bund

Zur Umsetzung der Motion Lombardi werden für die Verlängerung der Beiträge für die übrigen Strassen die Mittel vorgesehen, welche der Bund zu Beginn der Programmvereinbarungen für die Lärmsanierung von übrigen Strassen bestimmt hat, die von den Kantonen aber nicht bis zum Ablauf der Sanierungsfrist verwenden werden können. Die von den Kantonen nicht verwendeten Mittel werden auf insgesamt 51 Mio. CHF geschätzt. Dieser Betrag verteilt sich mit der vorliegenden Revision der LSV auf die Periode vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2022. Mit der Verlängerung der bestehenden PV müssen die Kantone diejenigen Mittel, die sie bis zum 31. März 2018 bzw. bis zum Ende der allfälligen Frist zur Nachbesserung nicht verwenden können, dem Bund nicht zurückerstatten. Nach den Schätzungen des Bundes handelt es sich dabei um rund 15 Millionen CHF. Die zusätzlichen Beiträge von 36 Millionen CHF werden im Rahmen von Vertragsverlängerungen mit den Kantonen vereinbart.

Bei den Hauptstrassen sind die Beiträge Bestandteil der Globalbeiträge nach Artikel 13 des MinVG. Die Höhe der Globalbeiträge bleibt ungeachtet einer Verlängerung der Bundesbeiträge nach Artikel 21 der LSV identisch. Deshalb werden für die Hauptstrassen keine separaten Finanzmittel ausgewiesen.

Die für diese Vorlage notwendigen Finanzmittel werden auch nach der für den 1. Januar 2018 geplanten Inkraftsetzung des am 12. Februar 2017 von Volk und Ständen gutgeheissenen Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) weiterhin der Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV) belastet.

Mit der Verlängerung der Bundesbeiträge fallen auch weiterhin entsprechende Vollzugsaufgaben im Bundesamt für Umwelt an. Die Arbeiten für den Abschluss der Verträge zur Verlängerung der PV 3, für das Controlling, die Unterstützung der Kantone und für begleitende administrative Arbeiten werden im selben Umfang wie bisher anfallen. Deshalb sollen auch die bis Ende 2018 bzw. bis Ende 2019 befristeten 200 Stellenprozente bis Ende 2022 verlängert werden.

5.2 Auswirkungen auf die Kantone

Die Kantone werden durch die Verlängerung der Bundesbeiträge für Sanierungen und Schallschutzmassnahmen bei Haupt- und übrigen Strassen finanziell entlastet. Die Beiträge des Bundes richten sich nach der Wirksamkeit der Massnahmen. Im Mittel trägt der Bund einen Anteil von rund 20 Prozent der Sanierungskosten, die restlichen Kosten müssen von den Kantonen und Gemeinden als Anlageinhaber getragen werden.

5.3 Auswirkungen auf die Umwelt und die Wirtschaft

Mit der Verlängerung der Subventionen im Bereich Strassenlärmsanierung leistet der Bund einen beachtlichen Beitrag an die Gewährleistung der finanziellen Mittel für lärmreduzierende Massnahmen. Damit kann ein besserer Schutz der Bevölkerung vor schädlichen und lästigen Lärmbelastungen erreicht und damit mittel- bis langfristig das Wohlbefinden und die Gesundheit der Bevölkerung in der Schweiz verbessert werden. Die externen Kosten im Bereich der Gesundheit und den Wertverlusten von Immobilien können gesenkt sowie die räumlichen Auswirkungen einer hohen Lärmbelastung reduziert bzw. vermieden werden. So entstehen mehr Spielräume in der Raumplanung und die Standortattraktivität der heute lärmbelasteten Gebiete kann erhöht werden. Ferner wird die Bauwirtschaft von den Investitionen profitieren und mit diversen Forschungsvorhaben werden erhebliche Mittel in die Entwicklung und Förderung zukunftsgerichteter Technologien investiert.

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