Bericht LSV
Vernehmlassung 2017/33: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2018 · 11 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2018 Erläuternder Bericht Vernehmlassung LSV
1.3 Kosten der Lärmsanierung von Strassen
Die Gesamtkosten für die Durchführung von erstmaligen Sanierungen aller Strassentypen bis zum Ablauf der Sanierungsfristen der Haupt- und übrigen Strassen wurden 2007 auf knapp 4 Milliarden CHF geschätzt.3 Die Hälfte dieser Kosten müssen die Kantone und Gemeinden als Anlageinhaber der Haupt- und übrigen Strassen tragen; die andere Hälfte trägt der Bund als Anlageinhaber der Nationalstrassen.
Neuere Auswertungen des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) zeigen jedoch, dass bis zum 31. März 2015 bereits 2.8 Milliarden CHF in den Lärmschutz auf den Nationalstrassen investiert worden sind. Das ASTRA rechnet bis 2030 mit weiteren Investitionen von gesamthaft rund 1.3 Milliarden CHF.4 Daraus lässt sich schliessen, dass auch bei den Kantonen und Gemeinden wohl weit höhere als die ursprünglich geschätzten Kosten ausgelöst werden. Die Lärmbekämpfung wird eine Daueraufgabe bleiben. In der Zukunft werden einige Entwicklungen einen positiven Effekt auf die Lärmsituation ausüben: So wird beispielsweise der technische Fortschritt bei den Reifen oder den Fahrzeugen und insbesondere bei tiefen Geschwindigkeiten auch die Zunahme des Anteils an Elektromotoren die Lärmemissionen reduzieren. Das Bevölkerungs- und Mobilitätswachstum sowie die zunehmende Verdichtung des Wohnraums werden jedoch gleichzeitig eine Zunahme des Lärms zur Folge haben und laufen den positiven Entwicklungen des technischen Fortschritts damit entgegen.
1.4 Finanzierung der Lärmsanierung der Haupt- und übrigen Strassen
Bei der Strassenlärmsanierung handelt sich um eine Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen. Der Bund gewährt deshalb Beiträge für Sanierungen und Schallschutzmassnahmen an bestehenden Gebäuden bei Haupt- und übrigen Strassen. Gemäss Artikel 50 Absatz 1 des USG und Artikel 21 Absatz 2 der LSV werden bei den übrigen Strassen die Bundesbeiträge im Rahmen von Programmvereinbarungen (PV) mit den Kantonen gewährt; bei den Hauptstrassen sind die Beiträge Bestandteil der Globalbeiträge nach Artikel 13 des Bundesgesetzes über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und der Nationalstrassenabgabe (MinVG; SR 725.116.2).
Das Instrument der Programmvereinbarungen mit den Kantonen zur Steuerung und Subventionierung der Lärmsanierung der übrigen Strassen wurde 2008 eingeführt und beinhaltet Bundesbeiträge von rund 30 Millionen CHF pro Jahr. Die Beiträge des Bundes richten sich nach der Wirksamkeit der Massnahmen. Im Mittel trägt der Bund so rund 20 Prozent an die Sanierungskosten der Kantone bei. Die Bundesbeiträge wurden bis anhin mit Finanzmitteln aus dem Reinertrag der Mineralölsteuer und der Nationalstrassenabgabe finanziert.
Das Instrument der Programmvereinbarungen hat sich grundsätzlich bewährt. Gestützt auf die Vereinbarungen und auch aufgrund der Unterstützung des Bundes wurden in den Kantonen sehr hohe Investitionen in den Lärmschutz ausgelöst (s. Abbildung 1).
3 Bundesamt für Umwelt (2007): Sanierung Strassenlärm, Stand und Perspektiven.
4 Medienmitteilung des Bundesamts für Strassen ASTRA vom 31. März 2015. 4/11 054.11-00003/00006/00002/Q105-0463