Bericht LSV
Vernehmlassung 2017/33: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2018 · 11 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2018 Erläuternder Bericht Vernehmlassung LSV
2 Grundzüge der Vorlage
2.1 Wortlaut und Absicht der Motion 15.4092
Ständerat Lombardi verlangt in der Motion 15.4092, dass «Strassenlärmsanierungsprojekte, welche bis zum 31. März 2018 in eine Programmvereinbarung mit dem Bund aufgenommen wurden, auch dann durch Bundesbeiträge unterstützt werden, wenn die Realisierung dieser Projekte erst nach 2018 erfolgt». Der Motionär geht dabei davon aus, dass die Programmvereinbarungen mit den Kantonen Kataloge mit spezifischen Sanierungsprojekten enthalten.
Die ersten Lärm-Programmvereinbarungen (PV 1, 2008-2011 und PV 2, 2012-2015) führten einen solchen Katalog mit klar definierten, spezifischen Sanierungsprojekten. In der Realität musste diese Liste aufgrund unvorhergesehener Verzögerungen (Einsprachen, Koordination mit anderen Strassenbauprojekte, kantonale Budgetkürzungen, etc.) regelmässig angepasst werden. Für diese Anpassungen mussten die Vereinbarungen jeweils formell geändert werden, was zu einem grossen administrativen Aufwand für Bund und Kantone führte.
Deshalb wurden die Verträge in der laufenden PV 3 (2016–2018) flexibel gestaltet, um so den Kantonen für die Umsetzung ihrer Vorhaben den grösstmöglichen Spielraum zu gewähren. Die Anzahl zu schützender Personen und die maximale Höhe der Subvention bei Erreichen dieses Schutzes sind festgehalten, jedoch keine im Voraus definierten Sanierungsprojekte. In der laufenden PV 3 gibt es somit keinen Katalog mit spezifischen Lärmsanierungsprojekten.
Eine wortgetreue Umsetzung der Motion würde bedingen, dass mit den Kantonen vor Ablauf der Sanierungsfrist Projektkataloge erstellt und neue Verträge abgeschlossen werden müssten. Dies würde einerseits einen hohen administrativen Aufwand auslösen und andererseits dazu führen, dass die Kantone ihren Spielraum bei der Umsetzung der Projekte verlieren würden. Die heutige Handhabung der Programmvereinbarungen ohne eine Festlegung von solchen Projektlisten hat sich in der PV 3 bewährt und sollte so beibehalten werden.
Diese Weiterführung der bisherigen Handhabung ist mit dem Sinn und Zweck der Motion vereinbar. So bezweckt die Motion insbesondere, dass Mittel, die der Bund für die Lärmsanierung der übrigen Strassen vorgesehen hat, auch nach Ablauf der Sanierungsfrist verwendet werden können.
Dies ergibt sich aus einer Rücksprache mit dem Motionär sowie aus dessen Votum anlässlich der Debatte im Ständerat am 15. März 2016: «[…] bis jetzt [sind] weniger finanzielle Mittel ausgegeben worden, als 2008 angenommen worden war. Deswegen hat - unter uns gesagt - der Bund etwas gespart, sogar relativ viel gespart. Demzufolge ist es nicht falsch, wenn wir jetzt eine entsprechende Grundlage schaffen. Mit der Motion wird verlangt, dass der Bundesrat die Grundlage dafür schafft, dass diese Mittel auch später noch ausbezahlt werden, weil sie grundsätzlich versprochen worden sind.»
Deshalb sollen die Mittel, welche der Bund für die Programmvereinbarungen vorgesehen hat, aber von den Kantonen während der Laufzeit der PV-Perioden nicht verwendet werden konnten, für die Umsetzung der Motion Lombardi eingesetzt werden.
2.2 Kernpunkte der Vorlage
2.2.1 Weiterführung der bestehenden Instrumente
Die heutigen Instrumente zur Ausrichtung von Bundesbeiträgen – die Programmvereinbarungen bei den übrigen Strassen und die Integration der Lärmsanierung in die Globalbeiträge nach MinVG – haben sich bisher bewährt. Insbesondere konnten mit den Programmvereinbarungen die notwendige Steuerung und Kontrolle der Ausgaben und deren Effekt auf den Schutz der Bevölkerung vorgenommen werden. Dies hat dazu geführt, dass der Schutz der Bevölkerung und die Ausgaben seit Beginn der Programmvereinbarung stark angestiegen sind (s. Ziff. 1.4).
7/11 054.11-00003/00006/00002/Q105-0463