Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/35: Änderungen der Ordnungsbussenverordnung und der Bussenliste · 15 Seiten

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I. Allgemeines

Das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der Ordnungsbussenverordnung wurde am 26. April 2017 eröffnet und dauerte bis zum 16. August 2017. Zur Teilnahme eingeladen wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete und der Wirtschaft sowie weitere interessierte Organisationen.

Stellung genommen haben 25 Kantone, 5 politische Parteien, 39 Organisationen und eine Privatperson. Insgesamt gingen damit 70 Stellungnahmen ein.

4 Organisationen haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet.1

Beim vorliegenden Bericht handelt es sich um eine Zusammenfassung des Ergebnisses des Vernehmlassungsverfahrens. Zu den detaillierten Begründungen wird auf die Originalstellungnahmen verwiesen.

II. Verzeichnis der eingegangenen Stellungnahmen

Eine Liste der Kantone, Parteien und Organisationen, die geantwortet haben, findet sich im Anhang.

III. Bemerkungen zur Ordnungsbussenverordnung

1. Artikel 1: Bussenliste

Die Bemerkungen zur Bussenliste finden sich unter Ziff. IV.

2. Artikel 1bis (neu)

LU verlangt einen neuen Artikel 1bis, der vorschreiben soll, dass sich der Fahrzeughalter nur dann nach Artikel 7 Absatz 4 OBG vom Ordnungsbussenverfahren entbinden kann, wenn er neben dem Namen und der Adresse der Person, die das Fahrzeug gelenkt hat, auch deren Geburtsdatum angibt.

3. Artikel 2: Konkurrenz im Bereich Strassenverkehr

Zu dieser Bestimmung wird vorgebracht, auch im Binnenschifffahrtsrecht seien Konstellationen möglich, bei denen eine Person mehrere Übertretungstatbestände erfülle, die nicht zusammengezählt werden sollten. Deshalb sei Artikel 2 um eine entsprechende Regelung zu ergänzen.2

4. Artikel 3: Aufhebung anderer Erlasse

Hierzu gibt es von Seiten der Vernehmlassungsteilnehmenden keine Bemerkungen.

5. Artikel 4: Änderung anderer Erlasse

Bemerkungen gab es zur vorgeschlagenen Änderung der Strassenverkehrskontrollverordnung: Der Vorschlag, dass die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) im Grenzraum verkehrspolizeiliche Kontrollen soll durchführen und Ordnungsbussen ausfällen können, erfährt

1 Schweizerische Kriminalistische Gesellschaft (SKG), Schweizerische Vereinigung der Richterinnen und Richter (SVR), Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa), Schweizerischer Arbeitgeberverband

2 BL, BE, LU, NW, SG, TG, ZH, ZG, KKJPD, KKPKS