Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/36: Änderung der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen und der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern · 15 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 2Fedlex · Ergebnisbericht

Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.672475

Überblick

Das Parlament hat am 16. Dezember 2016 die Änderung des Ausländergesetzes (AuG;

SR 142.20) zur Verbesserung der Integration (13.030; Integration) gutgeheissen. Die Umsetzung der Gesetzesänderungen wurde in zwei Pakete aufgeteilt: Das erste Paket, zu dem die vorliegende Vernehmlassung durchgeführt wurde, tritt Anfang 2018 in Kraft und beinhaltet im Wesentlichen die Abschaffung der Sonderabgabe aus Erwerbseinkommen für Personen aus dem Asylbereich sowie technische Anpassungen der Finanzierungsbestimmung zur Integrationspauschale. Das zweite Paket tritt voraussichtlich im Sommer 2018 in Kraft und betrifft alle übrigen Bestimmungen.

Der Bundesrat eröffnete am 26. April 2017 die Vernehmlassung. Sie dauerte bis am

16. August 2017. Der Verordnungsentwurf stösst insgesamt auf grosse Zustimmung. Der Entwurf wird von einer Mehrheit der Kantone sowie von der Konferenz der Kantonsregierungen begrüsst. Besonders begrüsst wird die Abschaffung der Sonderabgabe auf Erwerbseinkommen, weil damit eine wichtige Hürde für die Arbeitgeber bei der Anstellung dieser Personen beseitigt werde.

Von den in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die sich vernehmen liessen, begrüssen die CVP und die GPS die Änderungen. Die SVP lehnt den Entwurf als Ganzes ab. Mit Ausnahme des Schweizerischen Städteverbands befürworten alle Dachverbände und interessierten Kreise die Anpassungen.

Die Änderungen der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern werden grundsätzlich begrüsst. Eine kleine Anzahl der Teilnehmer lehnt die vorgeschlagene Art und Weise ab, wie die Integrationspauschale an die Kantone auszurichten ist. Bemängelt wird, dass die Planungssicherheit wegen dem Wegfall des bisherigen Sockelbeitrags für die Kantone verloren gehe und eine vorausschauende Planung damit schwieriger werde. Skeptisch hat sich auch eine kleine Anzahl der Teilnehmer gegenüber der Bestimmung betreffend die Rückerstattungspflicht nicht verwendeter Bundesgelder im Bereich der Integration geäussert.

Die Änderung der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen (Abschaffung der Sonderabgabe auf Erwerbseinkommen) wurde von allen Teilnehmern – ausser der SVP – begrüsst.