Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/36: Änderung der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen und der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern · 15 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.672475

Weitere interessierte Kreise

positiv negativ skeptisch Ablehnungen / Vorbehalte AvenirSocial (x) Caritas (x)

CP (x) Art. 18 Abs. 3 VIntA

EKM (x)

HEKS (x) Art. 16, 18 AsylV 2

KID (x) Art. 19 Abs. 1 Bst. a VIntA SFH (x)

SIG (x)

SKOS (x)

UNHCR (x) Art. 19 Abs. 3 VIntA

VKM (x)

VSJF (x)

4 Zusammenfassung der Ergebnisse

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass eine Mehrheit (39) der Vernehm-

lassungsteilnehmer (47) die Änderungen der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen und der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern gutheissen.

Eine deutliche Mehrheit der Kantone und die KdK begrüssen den Entwurf. Besonders begrüsst wird die Abschaffung der Sonderabgabe auf Erwerbseinkommen für Personen aus dem Asylbereich. Die Sonderabgabe sei eine nicht unerhebliche administrative Hürde für die Arbeitgeber. Mit der Abschaffung werde eine wichtige Hürde für die Arbeitgeber bei der Anstellung dieser Personen beseitigt, sodass zukünftig mit mehr angebotenen Arbeitsplätzen für Personen aus dem Asylbereich gerechnet werden dürfte. Von den in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die sich vernehmen liessen, begrüssen die CVP und die GPS die Änderungen. Die SVP lehnt diese gänzlich ab.

Mit Ausnahme des SSV befürworten alle Dachverbände und interessierten Kreise den Vernehmlassungsentwurf. Die Bestimmung, wonach der Bund die Integrationspauschale den Kantonen gestützt auf die effektive Zahl der Entscheide im Asylbereich zwei Mal jährlich ausrichtet (Art. 18 Abs. 3 E-VIntA), wird von der Mehrheit der Teilnehmer begrüsst. 7 Teilnehmer (FR, TG, VD, ZH, SVP, SSV und CP) lehnen diese jedoch ab. So wird insbesondere bemängelt, dass die Planungssicherheit wegen dem Wegfall des bisherigen Sockelbeitrags für die Kantone verloren gehe und eine vorausschauende Planung damit schwieriger werde.

Die Bestimmung betreffend die Rückerstattungspflicht der Kantone für nicht verwendete Beiträge wird von 3 Teilnehmern (LU, VS und SVP) abgelehnt (Art. 19 E-VIntA). Der Kanton VS weist darauf hin, dass eine objektive Einschätzung der «Nichtkooperation» der Kantone nicht möglich sei. Nach Auffassung des Kantons LU sollten überschüssige Pauschalbeträge nicht zurückerstattet werden, weil damit der Anreiz zu höherer Effizienz verloren gehe. Zudem machen 4 Teilnehmer (BE, GL, SH und KID) geltend, dass der Begriff «mangelhaft» einen grossen Interpretations- bzw. Ermessensspielraum offenlasse, weshalb im Anwendungsfall die mangelhafte Umsetzung konkret und detailliert aufzuzeigen sei.

Die Änderung der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen (Abschaffung der Sonderabgabe auf Erwerbseinkommen) wurde von allen Teilnehmern – ausser der SVP – begrüsst. Die SVP ist der Ansicht, dass es auch ein Zeichen der Integrationsbereitschaft sei, wenn ein Teil der verursachten Kosten über eine Sonderabgabe zurückbezahlt würde. 9 Teilnehmer (GPS, SGB, AvenirSocial, Caritas, UNHCR, SSV, VSJF, SFH und SIG) wollen auch die Sonderabgabe auf Vermögenswerten abschaffen, da eine finanzielle Sicherheit der Integration förderlich sei.