Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/36: Änderung der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen und der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern · 15 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.672475
5 Stellungnahmen zur Änderung der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern
Der Vernehmlassungsentwurf sieht vor, dass die Ausrichtung der Integrationspauschale neu nicht mehr für die Dauer von vier Jahren festgelegt, sondern auf der Grundlage der effektiven Zahl der Entscheide im Asylbereich zwei Mal jährlich ausgerichtet wird.
Artikel 18 Absatz 3
3Das SEM kann die Pauschale nach Absatz 1 auf der Grundlage einer Programmvereinbarung zugunsten der kantonalen Integrationsprogramme entrichten. Der Bund richtet den Kantonen die Pauschale gestützt auf die Zahl der effektiven Entscheide nach Absatz 1 zwei Mal jährlich aus; massgebend sind die Zahlen aus der Datenbank Finanzierung Asyl (Finasi) mit Stichdatum 1. Juni und 1. Dezember.
4Aufgehoben
Zustimmung
Kantone
AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TI, UR, VS, ZG
Parteien
CVP, GPS
Verbände/interessierte Kreise
AvenirSocial, Caritas, EMK, KdK, KID, SBV, SFH, SGB, SGV, SIG, SKOS, UNHCR, VKM, VSJF
Der Kanton BE sieht in der vorgeschlagenen Bestimmung eine höhere Kostengenauigkeit für die Massnahmenplanung der Kantone und den individuellen Integrationsplan für vorläufig aufgenommene Personen und anerkannte Flüchtlinge.
Der SBV weist darauf hin, dass die Aus- und Rückzahlungen nachvollziehbar und der administrative Aufwand für die Kantone angemessenen sein sollten.
Die SKOS ist der Ansicht, dass die vorgesehenen Anpassungen zu den finanziellen Beiträgen des Bundes an die Kantone die zielgerichtete Verwendung der Integrationspauschale verbessere. Sie gebe den Kantonen den nötigen Gestaltungsspielraum und ermögliche gleichzeitig eine Steuerung durch den Bund.
Ablehnung
Kantone
FR, TG, VD, ZH
Parteien
SVP
Verbände/interessierte Kreise
CP, SSV