Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/36: Änderung der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen und der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern · 15 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 9Fedlex · Ergebnisbericht
Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.672475
Ablehnung
Kantone
LU, VS
Der Kanton VS beantragt, Artikel 19 sei vollständig zu streichen, weil eine objektive Einschätzung der «Nichtkooperation» der Kantone nicht realisierbar sei.
Der Kanton LU lehnt Absatz 3 ab. Er ist der Auffassung, dass der Kanton für das Risiko der Umsetzung auch die Chance erhalten solle, von einer effizienten Umsetzung seinerseits zu profitieren. Ansonsten lasse die vorgeschlagene Regelung die Pauschale zu einer reinen Kostenabgeltung mit Kostendach für den Bund verkommen.
Parteien
SVP
Verbände/interessierte Kreise
keine
6 Stellungnahmen zur Änderung der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen
Der Vernehmlassungsentwurf sieht die Abschaffung der Sonderabgabe auf Erwerbseinkommen für vorläufig Aufgenommene, Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung sowie Asylsuchende vor.
Zustimmung
Kantone
AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH
Parteien
CVP, GPS
Verbände/interessierte Kreise
AvenirSocial, Caritas, CP, EKM, HEKS, KdK, KID, SBV, SFH, SGB, SGV, SGV/USAM, SIG, SKOS, SSV, Travail.Suisse, UNHCR, VKM, VSJF
Die KdK weist darauf hin, dass die Kantone die Abschaffung der Sonderabgabe auf Erwerbseinkommen begrüssen. Für diejenigen Arbeitgeber, die sich bereit erklären, Personen aus dem Asylbereich einzustellen, bedeute die Sonderabgabe eine nicht unerhebliche administrative Hürde. Mit der Aufhebung der Sonderabgabe werde deshalb ein wichtiger Negativanreiz für die Arbeitgeber beseitigt, sodass künftig mit mehr angebotenen Arbeitsplätzen für Personen aus dem Asylbereich gerechnet werden dürfe. Auch die VKM ist überzeugt, dass dies die Arbeitgeber motivieren werde, Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung F anzustellen.