Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/36: Änderung der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen und der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern · 15 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.672475

Ablehnung

Kantone

LU, VS

Der Kanton VS beantragt, Artikel 19 sei vollständig zu streichen, weil eine objektive Einschätzung der «Nichtkooperation» der Kantone nicht realisierbar sei.

Der Kanton LU lehnt Absatz 3 ab. Er ist der Auffassung, dass der Kanton für das Risiko der Umsetzung auch die Chance erhalten solle, von einer effizienten Umsetzung seinerseits zu profitieren. Ansonsten lasse die vorgeschlagene Regelung die Pauschale zu einer reinen Kostenabgeltung mit Kostendach für den Bund verkommen.

Parteien

SVP

Verbände/interessierte Kreise

keine

6 Stellungnahmen zur Änderung der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen

Der Vernehmlassungsentwurf sieht die Abschaffung der Sonderabgabe auf Erwerbseinkommen für vorläufig Aufgenommene, Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung sowie Asylsuchende vor.

Zustimmung

Kantone

AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH

Parteien

CVP, GPS

Verbände/interessierte Kreise

AvenirSocial, Caritas, CP, EKM, HEKS, KdK, KID, SBV, SFH, SGB, SGV, SGV/USAM, SIG, SKOS, SSV, Travail.Suisse, UNHCR, VKM, VSJF

Die KdK weist darauf hin, dass die Kantone die Abschaffung der Sonderabgabe auf Erwerbseinkommen begrüssen. Für diejenigen Arbeitgeber, die sich bereit erklären, Personen aus dem Asylbereich einzustellen, bedeute die Sonderabgabe eine nicht unerhebliche administrative Hürde. Mit der Aufhebung der Sonderabgabe werde deshalb ein wichtiger Negativanreiz für die Arbeitgeber beseitigt, sodass künftig mit mehr angebotenen Arbeitsplätzen für Personen aus dem Asylbereich gerechnet werden dürfe. Auch die VKM ist überzeugt, dass dies die Arbeitgeber motivieren werde, Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung F anzustellen.