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Vernehmlassung 2017/37: Revision der Führerausweisvorschriften · 187 Seiten

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C2: Polizeimannschaftsfahrzeuge, Feuerwehrmotorwagen und übrige

Einsatzfahrzeuge des Bevölkerungsschutzes unabhängig von Gesamtgewicht und Platzzahl; Wohnmotorwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg;

C: Motorwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg und nicht

mehr als acht Plätzen ausser dem Sitz des Fahrzeugführers oder der Fahrzeugführerin;

CE: Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Zugfahrzeug der Kategorie C

und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg.

Art. 23 Kategorie C1

1Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.

2Der Lernfahrausweis wird mit unbeschränkter Gültigkeit erteilt.

3Die Prüfung der Zusatztheorie darf nicht abgelegt werden, wenn der Lernfahrausweis verfallen oder solange er entzogen ist. Vor der praktischen Führerprüfung muss die Kategorie B erworben werden.

4Nach Bestehen der praktischen Führerprüfung wird der Führerausweis der Kategorien C1 und C2 erteilt. Die Kategorie C1 berechtigt:

a. zur Durchführung von Fahrten, die unter die Ausnahmen von Artikel 3 CZV fallen;

b. zum Führen von Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Zugfahrzeug der Kategorie C1 und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg;

c. zum Mitführen von landwirtschaftlichen Anhängern oder Anhängern der Polizei, der Feuerwehr, des Zivilschutzes sowie der medizinischen Versorgung und der technischen Betriebe des Bevölkerungsschutzes;

d. zum Führen von leeren Fahrzeugen der Kategorie D1;

e. zum Eintrag der Kategorien D1, P und P1, sofern der Bewerber oder die Bewerberin das erforderliche Mindestalter erreicht und die vorgeschriebene klaglose Fahrpraxis nachgewiesen hat.

Art. 24 Kategorie C1E

1Der Lernfahrausweis wird Personen erteilt, die einen Lernfahr- oder Führerausweis der Kategorie C1 besitzen. Personen, die einen Lernfahrausweis der Kategorie C1 besitzen, wird er mit unbeschränkter Gültigkeit erteilt und nach dem Erwerb der Kategorie C1 auf zwölf Monate beschränkt. Bei Personen, die den Führerausweis der Kategorie C1 besitzen, wird die Gültigkeit des Lernfahrausweises der Kategorie C1E auf zwölf Monate beschränkt.

2Zur praktischen Führerprüfung wird zugelassen, wer den Führerausweis der Kategorie C1 besitzt.

3Nach Bestehen der praktischen Führerprüfung wird der Führerausweis der Kategorie C1E erteilt. Die Kategorien BE, D1E und DE werden nur eingetragen,