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Vernehmlassung 2017/37: Revision der Führerausweisvorschriften · 187 Seiten

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P: Berufsmässiger Personentransport mit Fahrzeugen der Kategorien B1, B, C1,

C oder F;

P1: Berufsmässiger Personentransport mit Fahrzeugen der Kategorien B1, B, C1,

C oder F, beschränkt auf die Verwendung von Fahrzeugen, die zum Kranken- und Verwundetentransport eingerichtet und mit den besonderen Warnvorrichtungen (Art. 82 Abs. 2 und 110 Abs. 3 Bst. a VTS) ausgerüstet sind, die Verwendung von Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h und den Transport von Behinderten, Schülern und Schülerinnen oder Arbeitern und Arbeiterinnen.

Art. 29 Kategorie D1

1Das Mindestalter beträgt 21 Jahre.

2Der Lernfahrausweis wird erteilt, wenn der Bewerber oder die Bewerberin:

a. den Führerausweis der Kategorie B bei der Anmeldung während mindestens eines Jahres besass, ohne dass er in dieser Zeit entzogen war; oder

b. die Berechtigung zum Führen von Trolleybussen besitzt.

3Der Lernfahrausweis wird mit unbeschränkter Gültigkeit erteilt.

4Die Prüfung der Zusatztheorie darf nicht abgelegt werden, wenn der Lernfahrausweis verfallen oder solange er entzogen ist. Vor der praktischen Führerprüfung muss die Kategorie B erworben werden.

5Nach Bestehen der praktischen Führerprüfung wird der Führerausweis der Kategorien D1, C1, C2, P und P1 erteilt. Die Kategorie D1 berechtigt:

a. zur Durchführung von Fahrten, die unter die Ausnahmen von Artikel 3 CZV fallen;

b. zum Führen von Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Zugfahrzeug der Kategorie D1 und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg.

Art. 30 Kategorie D1E

1Der Lernfahrausweis wird Personen erteilt, die einen Lernfahr- oder Führerausweis der Kategorie D1 besitzen. Personen, die einen Lernfahrausweis der Kategorie D1 besitzen, wird er mit unbeschränkter Gültigkeit erteilt und nach dem Erwerb der Kategorie D1 auf zwölf Monate beschränkt. Bei Personen, die den Führerausweis der Kategorie D1 besitzen, wird die Gültigkeit des Lernfahrausweises der Kategorie D1E auf zwölf Monate beschränkt.

2Zur praktischen Führerprüfung wird zugelassen, wer den Führerausweis der Kategorie D1 besitzt.

3Nach Bestehen der praktischen Führerprüfung wird der Führerausweis der Kategorie D1E erteilt Die Kategorien C1E und DE werden nur eingetragen, sofern der Fahrzeugführer oder die Fahrzeugführerin den Führerausweis für das Zugfahrzeug besitzt.