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Vernehmlassung 2017/37: Revision der Führerausweisvorschriften · 187 Seiten
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6.3 Der Verkehrsexperte oder die Verkehrsexpertin für Führer- oder
Fahrzeugprüfungen, der oder die Verkehrsexperte oder Verkehrsexpertin für Führer- und Fahrzeugprüfungen werden will, hat in der Ausbildung die Themenbereiche nachzuholen, in denen er oder sie nicht ausgebildet worden ist.
6.4 Der Lehrstoff der theoretischen Themenbereiche ist auf die praktische
Tätigkeit der Verkehrsexperten und Verkehrsexpertinnen auszurichten. In der praktischen Ausbildung wird der angehende Verkehrsexperte und die angehende Verkehrsexpertin in den technischen und administrativen Betriebsablauf der kantonalen Behörde eingeführt und zur selbständigen Abnahme von Führer- und/oder Fahrzeugprüfungen befähigt.
6.5 Die Ausbildung in den theoretischen Themenbereichen hat in Kursen durch
fachlich und pädagogisch geschulte Lehrkräfte zu erfolgen.
6.6 Die praktische Ausbildung umfasst Instruktionen und praktische Arbeiten.
Sie erfolgt bei Verkehrsexperten und Verkehrsexpertinnen, die zur Abnahme von Fahrzeugprüfungen ausgebildet werden, durch kantonale Behörden, die über die erforderlichen Einrichtungen und Geräte verfügen.
7. Themenbereiche der Ausbildung und Prüfung
7.1 Verkehrsexperten und Verkehrsexpertinnen für Führer- und Fahrzeug-
prüfungen
7.11 Theoretische Kenntnisse
7.111 Recht
Grundzüge des Verwaltungsrechts; Rechte und Pflichten des Verkehrsexperten und Verkehrsexpertinnen; Verkehrsregeln und Signalisation; Haftpflicht und Versicherungen; Administrativmassnahmen; Grundzüge und Tatbestände des Verkehrsstrafrechts.
7.112 Psychologie/Prüfungsdidaktik
Allgemeine Menschenkenntnis; Prüfungsanforderungen, Beurteilung von Handlungskompetenzen, Leistungs- und Verhaltensbewertung; Fahreignung und Fahrfähigkeit; Grundlagen der Gesprächsführung; bestimmende Faktoren im Ablauf der Führerprüfung; Tätigkeit der Verkehrsexperten und Verkehrsexpertinnen als Sonderaufgabe; Verkehrsexperte oder Verkehrsexpertin und Öffentlichkeit.
7.113 Mathematik und Fahrzeugtechnik
Mathematische Grundoperationen; Grössen- und Einheitssysteme; Hebelgesetz; Bewegungslehre; Energie; Reibung; Arbeit; Leistung; Masse; elektrische Anlagen und Assistenzsysteme; Motoren; Bremsen; Vergaser; Kraftstoffeinspritzung, Kraftübertragung; Räder und Bereifung; Fahrgestell und Lenkung; Prüfstandkunde.