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Vernehmlassung 2017/37: Revision der Führerausweisvorschriften · 187 Seiten

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10. Zuständigkeiten der Kantone

10.1 Die Kantone erlassen ein Ausbildungs- und Prüfungsreglement.

10.2 Die Ausbildung der Verkehrsexperten und Verkehrsexpertinnen obliegt den

Kantonen. Die Prüfung wird durch kantonale oder interkantonale Kommissionen abgenommen, denen Kaderpersonen der kantonalen Behörden und weitere Fachleute angehören müssen.

10.3 Die Kantone organisieren die Weiterbildung ihrer Verkehrsexperten und

Verkehrsexpertinnen und führen sie durch. Sie beaufsichtigen, ob ihre Verkehrsexperten und ihre Verkehrsexpertinnen die Weiterbildungspflicht erfüllen. Die Kantone können diese Aufgaben, insbesondere die Durchführung von externen Kursen, anderen Stellen übertragen.