Vorlage
Vernehmlassung 2017/37: Revision der Führerausweisvorschriften · 187 Seiten
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b. Aufgehoben
Art. 3–69
Aufgehoben
Alle Gliederungstitel zwischen Art. 3 und 69
Aufgehoben
Gliederungstitel vor Art. 81a
Vermieter von Motorfahrzeugen
Art. 81a Vermieter von Motorfahrzeugen
1Wer gewerbsmässig Motorfahrzeuge an Selbstfahrer vermietet, hat über die Mieter Verzeichnisse zu führen. Der Vermieter hat den Kontrollorganen auf Verlangen Einsicht in diese Verzeichnisse zu gewähren.
2Die Verzeichnisse sind während zweier Jahre aufzubewahren.
Gliederungstitel vor Art. 88
Aufgehoben
Art. 88
Aufgehoben
Art. 88a
Aufgehoben
Gliederungstitel vor Art. 119
Aufgehoben
Gliederungstitel vor Art. 123
Aufgehoben
Art. 123
Aufgehoben
Art. 143 Motorfahrzeugführer; Kontrollschilder
1Mit Busse bis 100 Franken wird bestraft: