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Vernehmlassung 2017/37: Revision der Führerausweisvorschriften · 187 Seiten
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3. Moderatoren und Moderatorinnen
3.1 Handlungskompetenz
Die Lernenden erteilen dieWeiterausbildung während der Probezeit nach den Vorschriften in dieser Verordnung.
3.2 Lernziele
Die Lernenden können den Lehrplan für den Weiterausbildungskurs erläutern. Sie sind in der Lage, diesen in der Praxis anzuwenden und entsprechende Unterrichtssequenzen zu gestalten. Sie sind bereit, sich mit den neuen Inhalten und Methoden auseinanderzusetzen und ihren Unterricht entsprechend anzupassen.
3.3 Dauer
Die Nachqualifizierung muss mindestens zwei Tage à sieben Stunden dauern.
II Weiterbildung
Fahrlehrer und Fahrlehrerinnen Kategorie A
1. Handlungskompetenz
Die Lernenden erteilen die praktische Grundschulung in der Motorradausbildung gemäss den Vorschriften in dieser Verordnung.
2. Lernziele
Die Lernenden können den Lehrplan für die praktische Grundschulung erläutern und die Inhalte von den anderen (nicht obligatorischen) Lernphasen der Motorradausbildung abgrenzen. Sie sind in der Lage, den Lehrplan in der Praxis anzuwenden und die Unterrichtssequenzen entsprechend zu gestalten. Sie sind bereit, sich mit den Anpassungen der praktischen Grundschulung in der Motorradausbildung auseinanderzusetzen und ihren Unterricht mit den Neuerungen zu ergänzen.
3. Dauer
Die Weiterbildung muss mindestens zwei Tage à sieben Stunden dauern.