Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/37: Revision der Führerausweisvorschriften · 168 Seiten

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R484-1088

- Durch die vorgeschlagenen Änderungen würden zum Teil deutlich höhere Aufwände in personeller, organisatorischer und finanzieller Hinsicht entstehen. Wenn schon Änderungen eingeführt werden sollen, dann wären klar eine Vereinfachung und eine Angleichung an die Nachbarländer nötig. Daher sollen nicht Vorschriften eingeführt werden, die viel weiter gehen als in der EU Führerscheinrichtlinie. Eine völlige Umgestaltung des heutigen Regelwerks ist nicht zwingend erforderlich. Punktuelle Anpassungen des heutigen Rechts, namentlich gezielte Anpassungen, wo die Aussicht besteht, einen starken Mehrwert hinsichtlich Effektivität und Effizienz der Führerzulassung zu realisieren, sollten im Vordergrund stehen. Die aktuell erforderlichen Investitionen des einzelnen Fahrschülers sind in einem akzeptablen Rahmen und brauchen nicht gesenkt zu werden. Vor allem nicht auf Kosten der Verkehrssicherheit. Die Auswirkungen der digitalen Transformation auf die Fahrausbildung sowie die Möglichkeiten des eGovernments im Datenverkehr werden in der Vorlage kaum berücksichtigt [BE].

- Wir betonen ausdrücklich, dass sämtliche Stellungnahmen aus Sicht einer seriösen Ausbildung der Fahrschüler/innen und damit der Verkehrssicherheit getroffen wurden [SFV, SMFV; Abegglen, P., APSR-JU, ASMCTI, aw, Drive, FGLWFL, FZ, jw, KBAV, mm, OFV (AR, AI, SG, TG), SF, SFV ZG, UFV, ZFV]. Die unter C.1. formulierten «tröstenden Worte» bezüglich möglicher finanzieller Einbussen und deren Kompensation sind für den SFV / ZFV irrelevant [SFV, SMFV; Abegglen, P., APSR-JU, ASMCTI, aw, FGLWFL, FZ, KBAV, OFV (AR, AI, SG, TG), SF, SFV ZG, UFV, ZFV].

- Diese ganzen Neuerungen sind nicht im Sinne einer Steigerung der Verkehrssicherheit. Wieso werden nicht die sinnvollen Elemente des deutschen Fahrschulsystems mit unserer Laienfahrschule kombiniert? [FL BeO].

- Wie wird die Begleitperson definiert? Welche Auflagen bestehen hinsichtlich der Fahrzeugausrüstung für Fahrzeuge welche von Laienbegleitern verwendet werden? Die Fahrlehrer werden zu Notbremsidioten und Ecofahridioten degradiert, nämlich als für die einzigen zwei obligatorischen Fahrmodule Bremsen und umweltschonendes Fahren [Buchli, K., FahrEng, Grischa WAB AG].

- Ausbildungsheft: Die Rollen von (Laien-) Begleitpersonen und Fahrlehrer/innen muss klar bleiben: Fahrlehrer/innen bilden professionell aus und Begleitpersonen begleiten einem Fahrschüler/in. Fussballfans sind noch lange keine Trainer, auch wenn sie es immer besser wissen (wollen), auch dann nicht, wenn ihnen Taktiken und Regeln bekannt sind [KBAV].

- Dass Neulenkende, wie auch langjährige Fahrer/innen die Notbremsung nicht immer bestmöglich Anwenden hat nichts mit der Ausbildung in der ersten Phase zu tun. Dies liegt mehr darin, dass dieses Bremsen nicht immer wieder geübt wird. Weiter ist zu berücksichtigen, dass Neulenkenden vielfach schlicht und weg die Erfahrung für das Abschätzen einer kritischen Situation noch fehlt. Dass eine Notbremsung notwendig ist wird (oder kann) in einer kritischen Situation nicht immer im allerersten Moment festgestellt werden [KBAV].

- Die Aussage zur energieeffizienten Fahrzweise ist ein Affront gegenüber unserem Berufsstand und darf so nicht unkommentiert im Raum stehen gelassen werden. Um das energieeffiziente Fahren optimal umsetzen zu können braucht es viel Fahrerfahrung. Wenn schon ein Beitrag zur Energiestrategie 2050 geleistet werden soll, dann müssten alle Fahrer/innen diese Fahrweise anwenden (müssen) und da wäre das viel grössere Potential vorhanden (Reduktion des Treibstoffverbrauchs bei langjährigen Fahrer/innen ist bis zu 50% möglich!) [KBAV].

- Die beiden Lektionen lassen sich nicht ohne weiteres in den normalen Fahrunterricht eingliedern. Um die Anforderungen gern. Anhang 9 erfüllen zu können müssen die Infrastrukturen und die benötigten Messgeräte vorhanden sein [KBAV].

- Es werden absolut keine volkswirtschaftlichen Überlegungen gemacht. Dass bei einzelnen Personen und/oder Institutionen Mehrkosten entstehen ist gegenüber einer möglichen (drastischen?) Reduktion der Unfallkosten absolut vernachlässigbar. Ebenfalls werden sich die Kosten für die Fahrschüler/innen nicht reduzieren, da sich die Kosten der beiden obligatorischen Fahrlektionen nicht mit denjenigen von zwei normalen Lektionen vergleichen lassen (u.a. werden zusätzliche Infrastrukturen und Messgeräte benötigt) [KBAV].

- Die Aussage «Da sie dadurch aber besser auf die praktische Führerprüfung vorbereitet werden, reduziert sich das Risiko, dass sie die Prüfung (mit den entsprechenden Kosten) wiederholen müssen.» ist nicht stichhaltig. Es ist sehr selten, dass eine Notbremsung anlässlich der Führerprüfung

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