Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/37: Revision der Führerausweisvorschriften · 168 Seiten

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R484-1088

Anhang

(Siehe Ziff. 4.3.7)

1 E-PZV (Verordnungstext)

Kantone24

Parteien3

Dachverbände1

Übrige Organisationen(angeschrieben)20

Übrige (nicht angeschrieben)38

Zwischentotal 86, davon SFV: 19 IG WAB CH: 6 Total61

Bemerkungen, Kritiken, Vorschläge: AG, AR, BE, BL, BS, FR, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH; glp, JCVP, JDCVr; SGV; ACS, ACVS, AGVS, asa, ASTAG, bfu, BUL, FMS, FRE, IG WAB CH, KKJPD, MFK BS, moto, OV JU, QAED, SFV, StVA TI, TCS, VSFB, VöV; AAE-Crec, am, ASMCTI, aw, Baroffio, G., Drive, Emergency, ERFA, FAid, fctsa, FGLWFL, FZ, fzl, IVR-IAS, jw, KBAV, Koh, mm, MonAll, MonLin, MonLui, OFV (AR, AI, SG, TG), Reasco, SanA, SF, SRC, ssb, SSK, TCS TG, tl, UFV, Val, VAZ, VerTug, VSZTG, ZFV, ZVS AG, 2PA

Allgemein:

- Es sind mobile Lösungen für die Kontrollorgane zu schaffen, welche schon im Rahmen der Einführung des Führerausweises im Kreditkartenformat (2003) zurückgestellt wurden. Mit Inkrafttreten der PZV soll das Thema Kartenleser wieder aufgenommen werden [LU].

- Durch die neue Vorschrift, dass der Lernfahrausweis unbeschränkt gültig ist und man ihn mindestens ein Jahr haben muss, besteht die Gefahr, dass die Jungen ihn bestellen, liegen lassen und dann doch innert kurzer Frist das Autofahren erlernen wollen – ohne entsprechend lange Übung. Es solllte kontrolliert werden, dass möglichst viel geübt wird. Mit dem momentanen Vorschlag des ASTRA ist dies nicht der Fall. Das von der bfu erarbeitete Logbook -Fahrausbildung wäre das taugliche Kontrollinstrument. Dieses Logbook zeichnet alle Ausbildungsleistungen auf und visualisiert den individuellen Stand der Ausbildung quantitativ und qualitiativ. Es kann mit oder ohne Fahrlehrer eingesetzt werden. Bei Prüfungsanmeldung soll – im Sinn einer formalen Bedingung - belegt werden, dass man mit dem Tool gearbeitet hat [bfu].

- Die Zielsetzung betreffend Verkehrssicherheit ist nicht immer klar ersichtlich, z.B. Anhang 10 Ziffer 5: «Fahrgäste möglichst sicher und komfortabel» müsste geändert werden in: «Fährgäste sicher und möglichst komfortabel». Sicherheit muss oberste Priorität haben! [SFV; ASMCTI, aw, FGLWFL, FZ, KBAV, OFV (AR, AI, SG, TG), SF, UFV].

- Die Lernenden müssen vor der ersten Theorieprüfung der örtlichen Landessprache mächtig sind. Fremdsprachige Lernende müssen einen Nachweis im schriftlichen über mindestens Niveau A2 und im mündlichen einen über B1 des Europäischen Sprachenportfolios erbringen (Gleichbehandlung und Integration) [ZFV].

Art. 3:

Die neu vorgeschlagene Regelung mit der Berechnung des Wohnsitzes für den Umtausch des Führerausweise durch die unkritische Übernahme der EU-Richtlinie innerhalb von einem Jahr nach Wohnsitzwechsel in die Schweiz ist im Gegensatz zur heutigen Regelung viel zu kompliziert und nicht verständlich. Es ist zu befürchten, dass Ausländer, die den Führerausweis nicht umgetauscht haben, gemäss dem missverständlichen Wortlaut von Art. 105 E-PZV schon nach 6 Monaten gebüsst würden [ACVS].

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