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Vernehmlassung 2017/52: Amtshilfeabkommen im Zollbereich mit den USA · 9 Seiten

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Vertragspartei ausgeführten Waren rechtmässig ins Gebiet der anderen Vertragspartei eingeführt worden sind. Eine Zollverwaltung kann eine solche Amtshilfe auch von sich aus leisten. Auf Verlangen enthalten die Informationen Angaben über das für die Verzollung der Waren angewendete Zollverfahren.

2. Auf Ersuchen oder von sich aus kann eine Zollverwaltung Amtshilfe leisten, indem sie Informationen liefert, einschliesslich, jedoch nicht beschränkt auf Informationen über:

a. Methoden und Techniken für die zollmässige Behandlung von Passagieren und

Frachtgut;

b. die erfolgreiche Anwendung von Vollzugshilfen und -techniken;

c. Vollzugshandlungen, die nützlich sein könnten, um Zollwiderhandlungen zu verhindern,

und namentlich besondere Mittel zur Bekämpfung von Zollwiderhandlungen;

d. neue Methoden zur Begehung von Zollwiderhandlungen.

3. Die Zollverwaltungen arbeiten zusammen:

a. bei der Errichtung und Aufrechterhaltung von Kommunikationswegen, um einen

sicheren und raschen Informationsaustausch zu erleichtern;

b. um eine wirksame Koordination zu erleichtern;

c. um neue Ausrüstungen und Verfahren in Betracht zu ziehen und zu erproben; und

d. in anderen allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten, die mitunter ein gemeinsames

Handeln erfordern.

Art. 4 Besondere Amtshilfe

1. Auf Ersuchen überwacht eine Zollverwaltung:

a. Personen, die nach Kenntnis der ersuchenden Verwaltung eine Zollwiderhandlung

begangen haben oder einer solchen verdächtigt werden, namentlich Personen, die ins Gebiet der Vertragspartei der ersuchenden Verwaltung einreisen oder aus diesem ausreisen;

b. beförderte oder gelagerte Waren, bei denen nach Erkenntnis der ersuchenden

Verwaltung der Verdacht der unerlaubten Einfuhr in oder der unerlaubten Durchfuhr durch das Gebiet der Vertragspartei der ersuchenden Verwaltung besteht;

c. Beförderungsmittel, bei denen der Verdacht besteht, dass sie im Gebiet der

Vertragspartei der ersuchenden Verwaltung bei Zollwiderhandlungen benutzt werden.