Vorlage 3a

Vernehmlassung 2017/6: Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe · 42 Seiten

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Anhang 5 (Art. 16)

Änderung anderer Erlasse

I

Die nachstehenden Verordnungen werden wie folgt geändert:

1 Verordnung vom 19. Mai 2010137 über das Inverkehrbringen von nach ausländischen technischen Vorschriften hergestellten Produkten und über deren Überwachung auf dem Markt

Art. 2 Bst. c Ziff. 5

Vom Grundsatz nach Artikel 16a Absatz 1 THG ausgenommen sind:

c. die folgenden übrigen Produkte:

5. die folgenden Geräte, welche die technischen Vorschriften gemäss den Artikeln 4–9 sowie den Anhängen 1.1, 1.3, 1.6, 1.15, 2.4 und 3.2 der Energieeffizienzverordnung vom …138 nicht einhalten:

– netzbetriebene Kühl-, Tiefkühl- und Gefriergeräte sowie deren Kombinationen

– netzbetriebene Haushaltswäschetrockner

– netzbetriebene Elektrobacköfen

– Warmwasserspeicher mit einem Speichervolumen von ≤ 500 Litern

– netzbetriebene komplexe Set-Top-Boxen

– netzbetriebene Haushaltskaffeemaschinen

2 Verordnung vom 23. Februar 2005139 über die Fahrzeuge des Bundes und ihrer Führer und Führerinnen

Art. 23 Abs. 3

3Die Fahrzeuge sind nach ökonomischen und ökologischen Grundsätzen auszuwählen, insbesondere nach dem Grundsatz der Energieeffizienz. Die Stellen nach Artikel 2 Absatz 1 haben die Bestellung von Fahrzeugen der Energieeffizienz-Kategorien C und D zu begründen. Nicht gestattet ist die Beschaffung von Fahrzeugen der Energieeffizienz-Kategorien E, F und G (Anhang 4 der Energieeffizienzverordnung vom …140). Über Ausnahmen entscheiden die Generalsekretariate der Stellen nach Artikel 2 Absatz 1.

137 SR 946.513.8

138 SR …

139 SR 514.31

140 SR …