Vorlage 3a
Vernehmlassung 2017/6: Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe · 42 Seiten
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Anhang 5 (Art. 16)
Änderung anderer Erlasse
I
Die nachstehenden Verordnungen werden wie folgt geändert:
1 Verordnung vom 19. Mai 2010137 über das Inverkehrbringen von nach ausländischen technischen Vorschriften hergestellten Produkten und über deren Überwachung auf dem Markt
Art. 2 Bst. c Ziff. 5
Vom Grundsatz nach Artikel 16a Absatz 1 THG ausgenommen sind:
c. die folgenden übrigen Produkte:
5. die folgenden Geräte, welche die technischen Vorschriften gemäss den Artikeln 4–9 sowie den Anhängen 1.1, 1.3, 1.6, 1.15, 2.4 und 3.2 der Energieeffizienzverordnung vom …138 nicht einhalten:
– netzbetriebene Kühl-, Tiefkühl- und Gefriergeräte sowie deren Kombinationen
– netzbetriebene Haushaltswäschetrockner
– netzbetriebene Elektrobacköfen
– Warmwasserspeicher mit einem Speichervolumen von ≤ 500 Litern
– netzbetriebene komplexe Set-Top-Boxen
– netzbetriebene Haushaltskaffeemaschinen
2 Verordnung vom 23. Februar 2005139 über die Fahrzeuge des Bundes und ihrer Führer und Führerinnen
Art. 23 Abs. 3
3Die Fahrzeuge sind nach ökonomischen und ökologischen Grundsätzen auszuwählen, insbesondere nach dem Grundsatz der Energieeffizienz. Die Stellen nach Artikel 2 Absatz 1 haben die Bestellung von Fahrzeugen der Energieeffizienz-Kategorien C und D zu begründen. Nicht gestattet ist die Beschaffung von Fahrzeugen der Energieeffizienz-Kategorien E, F und G (Anhang 4 der Energieeffizienzverordnung vom …140). Über Ausnahmen entscheiden die Generalsekretariate der Stellen nach Artikel 2 Absatz 1.
137 SR 946.513.8
138 SR …
139 SR 514.31
140 SR …