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Vernehmlassung 2017/6: Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe · 3 Seiten

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Verordnung über die Gebühren und Aufsichtsabgaben im Energiebereich (GebV-En)

Änderung vom …

Der Schweizerische Bundesrat,

verordnet:

I

Die Verordnung vom 22. November 20061 über Gebühren und Aufsichtsabgaben im Energiebereich wird wie folgt geändert: Ingress

gestützt auf Artikel 28 des Stauanlagengesetzes vom 1. Oktober 20102 (StAG),

auf Artikel 52a des Wasserrechtsgesetzes vom 22. Dezember 19163,

auf Artikel 61 des Energiegesetzes vom 30. September 20164,

auf Artikel 83 des Kernenergiegesetzes vom 21. März 20035,

auf die Artikel 21 Absatz 5 und 28 des Stromversorgungsgesetzes vom 23. März 20076,

auf Artikel 52 Absatz 2 Ziffer 4 des Rohrleitungsgesetzes vom 4. Oktober 19637,

auf Artikel 42 des Strahlenschutzgesetzes vom 22. März 19918 und

auf Artikel 46a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 19979,

Änderung eines Ausdrucks

Im ganzen Erlass wird der Ausdruck „Bundesamt“ durch „BFE“ ersetzt.

Art. 1 Abs. 1 und 4

1 Diese Verordnung regelt die Gebühren für Verfügungen, Dienstleistungen sowie für Aufsichtstätigkeiten:

a. des Bundesamts für Energie (BFE);

b. der im Bereich Energie mit dem Vollzug betrauten Organisationen und Personen des öffentlichen und privaten Rechts (andere Vollzugsorgane); und

c. der Vollzugsstelle.

4 Aufgehoben

Art. 2 Verzicht auf Gebühren

1 Keine Gebühren werden erhoben für die Verfahren zur Gewährung von Bundesbeiträgen.

2 Von Absatz 1 ausgenommen sind die Verfahren für die Erteilung von Geothermie-Erkundungsbeiträgen und Geothermie-Garantien.

Art. 10 Gebühren im Bereich allgemeine Energie

Das BFE und die Vollzugsstelle erheben Gebühren namentlich für:

a. Auskünfte nach Artikel 103 Absatz 1 und 3 der Verordnung vom …10 über die Förderung der Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energien;

b. Bewilligungen;

c. Anerkennungen von Prüfstellen;

d. Verfügungen von Massnahmen im Zusammenhang mit der nachträglichen Kontrolle von Anlagen und Geräten.

1 SR 730.05

2 SR 721.101

3 SR 721.80

4 SR 730.0

5 SR 732.1

6 SR 734.7

7 SR 746.1

8 SR 814.50

9 SR 172.010

10 SR … 2017–......