Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/6: Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe · 96 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zur Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur
Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe
1. Ausgangslage und Gegenstand des Vernehmlassungsverfahrens
Nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima im Jahr 2011 haben Bundesrat und Parlament den schrittweisen Ausstieg der Schweiz aus der Kernenergie beschlossen. Dieser Entscheid sowie weitere tiefgreifende Veränderungen im nationalen und internationalen Energieumfeld bedingen einen Umbau des Schweizer Energiesystems. Um die rechtlichen Rahmenbedingungen diesen Entwicklungen optimal anzupassen, hat sich der Bundesrat für ein etappenweises Vorgehen entschieden. Am
4. September 2013 verabschiedete er die Botschaft zum ersten Massnahmenpaket zur Energiestrategie 2050 (Revision des Energierechts) und zur Volksinitiative „Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegsinitiative)“ (BBl 2013 7561) zuhanden des Parlaments. Die Stossrichtungen der bisherigen Energiepolitik des Bundes werden – mit Ausnahme des Bereichs der Kernenergie – mit neuen Zielsetzungen weiterverfolgt. So soll der Energie- und Stromverbrauch gesenkt, der Anteil erneuerbarer Energien erhöht, der Zugang zu internationalen Energiemärkten sichergestellt, die elektrischen Netze um- und ausgebaut, die Energieforschung gestärkt, die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand gefördert und die internationale Zusammenarbeit intensiviert werden.
Am 30. September 2016 hat das Parlament das totalrevidierte Energiegesetz (EnG) verabschiedet (BBl 2016 7683). Das Stimmvolk hat die Vorlage am 21. Mai 2017 angenommen. Damit sollen die vorhandenen Energieeffizienzpotenziale konsequent erschlossen und die Potenziale der Wasserkraft sowie der neuen erneuerbaren Energien (Sonne, Wind, Geothermie, Biomasse) ausgeschöpft werden. Mit der Totalrevision des EnG erfolgen auch Anpassungen in elf weiteren Bundesgesetzen.
Aufgrund der Änderungen auf Gesetzesstufe werden diverse Änderungen auf Verordnungsstufe notwendig. Diese sind Gegenstand des vorliegenden Vernehmlassungsverfahrens. Der Bundesrat hat in diesem Rahmen Änderungen der folgenden Verordnungen unterbreitet:
Energieverordnung vom 7. Dezember 1998 (EnV; SR 730.01)
Verordnung vom 21. Mai 2008 über die Landesgeologie (Landesgeologieverordnung, LGeolV; SR 510.624)
Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen vom 30. November 2012 (CO2-
Verordnung; SR 641.711)
Verordnung des eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und
Kommunikation (UVEK) über den Nachweis der Produktionsart und der Herkunft von
Elektrizität vom 24. November 2006 (Herkunftsnachweis-Verordnung, HKNV; SR 730.010.1) Verordnung über Gebühren und Aufsichtsabgaben im Energiebereich vom 22. November 2006 (GebV-En; SR 730.05)
Kernenergieverordnung vom 10. Dezember 2004 (KEV; SR 732.11)
Stromversorgungsverordnung vom 14. März 2008 (StromVV; SR 734.71)
2. Ablauf des Vernehmlassungsverfahrens
Der Bundesrat hat das vorliegende Vernehmlassungsverfahren am 1. Februar 2017 eröffnet. Die Vernehmlassungsfrist lief am 8. Mai 2017 ab.