Vorlage
Vernehmlassung 2017/6: Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe · 3 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 3Fedlex · Vorlage
Anhang 3 (Art. 14b)
Gebührenrahmen im Bereich des Herkunftsnachweiswesens
Gebühr in Franken Einheit
1. Registrierung und Erfassung
Registrierung einer Stromproduktionsanlage max. 200 pro Jahr
(je nach Anlagetyp)
Registrierung eines Benutzerkontos max. 200 pro Jahr
(je nach Kontotyp)
Erfassung der produzierten Elektrizitätsmenge max. 0.5 pro Jahr
(je nach Anlagetyp)
2. Transaktionen
Ausstellung von Herkunftsnachweisen max. 0.05 pro MWh (je nach Anlagentyp)
Weitergabe von Herkunftsnachweisen im Inland max. 0.05 pro MWh Import und Export von Herkunftsnachweisen max. 0.05 pro MWh Erstellung von Daueraufträgen max. 200 pro Geschäftsfall
3. Entwertung
Entwertung von Herkunftsnachweisen max. 0.05 pro MWh Erstellung einer Entwertungsbestätigung max. 100 pro Geschäftsfall
II
Die Verordnung tritt am … in Kraft.
… 2017 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard
Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr