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Vernehmlassung 2017/6: Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe · 3 Seiten
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Art. 13c Gebühren im Bereich Zielvereinbarungen
Die vom BFE nach den Artikeln 41 Absatz 1 Buchstaben a und c und 53 Absatz 4 der Energieverordnung vom …11 beauftragten Dritten erheben Gebühren für:
a. die Erarbeitung des Vorschlags für eine Zielvereinbarung mit den Unternehmen;
b. die Unterstützung der Unternehmen beim Erstellen der jährlichen Berichterstattung über die Umsetzung der Zielvereinbarung.
Art. 14a Gebühren im Bereich Geothermie
1 Für die Bearbeitung eines Antrags auf Leistung eines Geothermie-Erkundungsbeitrags für die Prospektion oder die Exploration kann das BFE eine Gebühr von maximal 25 000 Frankenerheben..
2 Für die Bearbeitung eines Antrags auf Leistung einer Geothermie-Garantie kann das BFE eine Gebühr von maximal 50 000 Franken erheben.
Art. 14b Gebührenerhebung durch die Vollzugsstelle
Die Vollzugsstelle erhebt für ihre Kosten im Vollzug des Herkunftsnachweiswesens Gebühren nach Aufwand.
11 SR …