Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/70: Steuervorlage 17 (SV17) · 58 Seiten

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3.2.6 Auswirkungen auf die KMU

Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie KMU von der Reform betroffen sind.

Tabelle 18: Betroffenheit der KMU

Massnahme Betroffenheit der als juristische Personen organi- Betroffenheit der als natürliche Personen organisier-

sierten KMU ten KMU

Abschaffung der kantonalen Die KMU sind bei den kantonalen Steuerstatus Von der Massnahme nicht betroffen.

Steuerstatus unterdurchschnittlich vertreten. Die Minderheit,

welche von der Abschaffung der kantonalen Steuer-

status betroffen ist, wird künftig höher belastet,

sofern sie nicht hinreichend von einer Sondermass-

nahme profitiert.

Einführung Patentbox Eine Minderheit der KMU hält Patente und erfüllt Die Patentbox steht solchen KMU grundsätzlich offen,

die Kriterien für die Patentbox. Löst die Patentbox dürfte aber in der Praxis sehr selten (z.B. selbständiger einen kantonalen Steuerstatus ab, resultiert eine Erfinder) zum Zuge kommen. Ist dies der Fall resultiert tendenziell höhere Steuerbelastung als im geltenden gegenüber dem geltenden Recht eine Steuerersparnis,

Recht. Für bisher ordentlich besteuerte Gesellschaf- aber auch ein erhöhter administrativer Aufwand.

ten ergibt sich eine Steuerersparnis. Für KMU, die

von der Massnahme Gebrauch machen, steigt der

administrative Aufwand.

Zusätzliche F&E-Abzüge Tendenziell können mehr KMU von dieser Mass- Die Massnahme steht solchen KMU grundsätzlich offen,

nahme profitieren als von der Patentbox. Für die dürfte aber in der Praxis eher selten zum Zuge kommen. KMU ergibt sich eine Steuerersparnis, sofern sie Ist dies der Fall resultiert gegenüber dem geltenden rentabel sind, so dass der erhöhte Abzug nicht ins Recht eine Steuerersparnis, aber auch ein erhöhter Leere fällt. Die Massnahme erhöht jedoch den administrativer Aufwand.

administrativen Aufwand.

Anpassungen Kapitalsteuer Je nach Konstellation kann sich eine Mehr- oder eine Von der Massnahme nicht betroffen.

Minderbelastung ergeben. Wenn der Kanton den

Tarif absenkt, resultiert für bisher ordentlich besteu-

erte KMU eine Steuerersparnis.

Aufdeckung stiller Reserven Nur eine Minderheit der KMU ist betroffen. Die Von der Massnahme nicht betroffen.

Massnahme kann die Steuerbelastung bei Zuzug aus

dem Ausland vermindern. Bei Verlust eines kantona-

len Steuerstatus dämpft sie während einer Über-

gangszeit von fünf Jahren die Steuerbelastung. Die

Massnahme erhöht jedoch den administrativen

Aufwand.

Vereinheitlichte Entlastung Auf Stufe des qualifizierenden Anteilsinhabers Auf Stufe des Anteilsinhaber, der eine qualifizierende beim Teilbesteuerungsver- resultiert bei der Einkommenssteuer eine Mehrbelas- Beteiligung im Geschäftsvermögen hält, resultiert auf fahren. tung. rentablen Beteiligungen eine Mehr- und auf verlustbrin-

genden Beteiligungen eine Minderbelastung.

Ausweitung der pauschalen Von der Massnahme nicht betroffen. Von der Massnahme nur betroffen, wenn eine in der Steueranrechnung auf Schweiz unbeschränkt steuerpflichtige Person an einem Schweizer Betriebsstätten ausländischen Personenunternehmen beteiligt ist, dass eines ausländischen Unter- eine Betriebsstätte in der Schweiz hat, welche eine nehmens pauschale Steueranrechnung in Anspruch nehmen kann.

Kantonale Gewinnsteuersen- Die Gewinnsteuerbelastung sinkt. Für die meisten Von der Massnahme nicht betroffen.

kungen als Folge der Reform KMU dürfte dies der gewichtigste Effekt der Reform

darstellen, der in vielen Konstellationen die Mehrbe-

lastung durch die Anpassung des Teilbesteuerungs-

verfahrens überkompensiert.

Erhöhung Familienzulagen In den Kantonen Bern, Freiburg, Zug, Waadt, Wallis, In den Kantonen Bern, Freiburg, Zug, Waadt, Wallis,

Genf und Jura hat die Vorlage keine Auswirkungen Genf und Jura hat die Vorlage keine Auswirkungen auf auf die KMU (sofern sie keine Zweigstellen in die Selbstständigerwerbenden, da die Familienzulagen anderen Kantonen haben), da die Familienzulagen bereits heute um 30 Franken oder mehr über dem vom bereits heute um 30 Franken oder mehr über dem Bund festgelegten Minimum liegen.

vom Bund festgelegten Minimum liegen. In den Kantonen Schwyz, Nidwalden, Graubünden und In den Kantonen Schwyz, Nidwalden, Graubünden Neuenburg wird die Erhöhung der Ansätze um 30 und Neuenburg wird die Erhöhung der Ansätze um Franken teilweise wirksam, da die Ansätze bereits heute 30 Franken teilweise wirksam, da die Ansätze bereits leicht über dem vom Bund festgelegten Minimum liegen. heute leicht über dem vom Bund festgelegten Mini- Die Mehrausgaben für die Kinder- und Ausbildungszumum liegen. Die Mehrausgaben für die Kinder- und lagen liegen in diesen Kantonen zwischen 0,8 und 4 Ausbildungszulagen liegen in diesen Kantonen Prozent. In allen anderen Kantonen erhöhen sich die zwischen 0,8 und 4 Prozent. In allen anderen Kanto- Ausgaben für die Kinder- und Ausbildungszulagen um nen erhöhen sich die Ausgaben für die Kinder- und ungefähr 13 Prozent.

Ausbildungszulagen um ungefähr 13 Prozent. Die Beitragssätze der Selbstständigerwerbenden werden Die Arbeitgeberbeitragssätze werden somit anstei- somit ansteigen. Es ist jedoch keine Aussage darüber gen. Es ist jedoch keine Aussage darüber möglich, möglich, um wie viele Prozentpunkte die Beitragssätze um wie viele Prozentpunkte die Beitragssätze stei- steigen, da sich diese nicht nur durch die Höhe der gen, da sich diese nicht nur durch die Höhe der Kinder- und Ausbildungszulagen sondern auch durch Kinder- und Ausbildungszulagen sondern auch durch weitere Faktoren (insbesondere Geburts- und Adoptionsweitere Faktoren (insbesondere Geburts- und Adop- zulagen, branchenspezifische Risiken wie tiefe Löhne tionszulagen, branchenspezifische Risiken wie tiefe und überdurchschnittliche Kinderzahl, Verwaltungskos-Löhne und überdurchschnittliche Kinderzahl, Ver- ten) bestimmen.

waltungskosten) bestimmen.

3.3 Personelle Auswirkungen

Die SV17 zeitigt keine personellen Auswirkungen beim Bund. Insbesondere hat der vom Bundesrat im Mai 2014 verabschiedete Antrag zur Verstärkung der personellen Ressourcen im Bereich der Steuerprüfung seinen Ursprung nicht in der vorliegenden Reform und auch nicht in der vom Volk abgelehnten USR III. Die durch die zusätzlichen Steuerprüferinnen und Steuerprüfer steigenden Steuereinnahmen sollen aber als Nebeneffekt mithelfen, die durch die SV17 erwarteten Mehrausgaben des Bundes zu kompensieren. Hintergrund der Verstärkung der Steuerprüfung sind das im letzten Jahrzehnt stetig gestiegene Mengengerüst und die Zunahme der Komplexität der zu behandelnden Fälle. Gleichzeitig sind der ESTV in dieser Periode auch immer wieder neue Aufgaben zugewiesen