Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/70: Steuervorlage 17 (SV17) · 58 Seiten
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Auf Unternehmensebene bleibt die Fremdfinanzierung unbelastet, da die Fremdkapitalzinsen als Aufwand von der Bemessungsgrundlage der Gewinnsteuer abgezogen werden können. Erfolgt die Finanzierung mittels Eigenkapital, so vermindert sich die Bemessungsgrundlage der Gewinnsteuer nicht, so dass die Eigenkapitalfinanzierung durch die Gewinnsteuer belastet wird. Die Kapitalsteuer erhöht diese Belastung noch zusätzlich. Die Emissionsabgabe auf Eigenkapital wird nur auf von aussen zugeführtem Eigenkapital erhoben und belastet daher nur die Beteiligungsfinanzierung, während die Selbstfinanzierung von dieser Abgabe unberührt bleibt. Auf Unternehmensebene ergibt sich somit das Bild, dass die Beteiligungsfinanzierung den teuersten Finanzierungsweg darstellt, gefolgt von der Selbstfinanzierung, wohingegen die Fremdfinanzierung steuerlich unbelastet bleibt. Die Steuerbelastung auf Unternehmensebene ist entscheidend für inländische Investoren, die auf der Haushaltsebene nicht steuerpflichtig sind wie z.B. institutionelle Investoren, sowie für ausländische Investoren.
Bei inländischen natürlichen Personen kommt überdies die Belastung durch die Steuern auf Haushaltsebene hinzu. Dabei belastet die Vermögenssteuer die Finanzierungswege im Wesentlichen gleich. Eine gewisse Ungleichbehandlung kann hier aber durch die niedrige Bewertung nicht kotierter Aktien eintreten. Die Fremdkapitalzinsen werden von der Einkommenssteuer ungeschmälert erfasst, sodass die Einkommenssteuer die Fremdfinanzierung voll belastet. Dies gilt auch für die Beteiligungsfinanzierung, sofern die Investorin oder der Investor nicht für die Teilbesteuerung ausgeschütteter Gewinne qualifiziert. Kapitalgewinne bleiben im Allgemeinen steuerfrei, so dass die Selbstfinanzierung auf Haushaltsebene typischerweise nur durch die Vermögenssteuer belastet bleibt. Die kumulierte Belastung auf Unternehmens- und Haushaltsebene ergibt typischerweise die höchste Belastung für die Beteiligungsfinanzierung, während je nach Konstellation die Selbstfinanzierung oder die Fremdfinanzierung am niedrigsten besteuert werden.
Wie die grossen Unterschiede der Grenzsteuerbelastungen der verschiedenen Finanzierungswege in der nachfolgenden Tabelle zeigen, ist die Finanzierungsneutralität im geltenden Recht schlecht erfüllt, da die einzelnen Finanzierungswege sehr unterschiedlich belastet werden. Bei der kumulierten Belastung auf Unternehmens- und Haushaltsebene erweist sich wegen der Steuerfreiheit der Kapitalgewinne die Selbstfinanzierung als die günstigste Finanzierungsform für Grenzinvestitionen. Für Investoren, welche für die Teilbesteuerung ausgeschütteter Gewinne qualifizieren, wird sie in der Regel gefolgt von der Beteiligungsfinanzierung, die häufig günstiger ist als die Fremdfinanzierung. Bei nicht qualifizierenden Investoren ist demgegenüber die Beteiligungsfinanzierung wegen der Vorbelastung durch die Gewinnsteuer und der ungemilderten Besteuerung der Dividenden teurer als die Fremdfinanzierung.
In den Berechnungen ist unterstellt, dass bei der Gewinn- und der Einkommenssteuer jeweils der Spitzensteuersatz zur Anwendung gelangt. Nicht berücksichtigt sind Belastungen durch die Emissionsabgabe auf Eigenkapital, die Kapitalsteuer und die Vermögenssteuer.
Tabelle 16: Grenzsteuerbelastung alternativer Finanzierungswege durch die Gewinn- und die Einkommensteuer im geltenden
Recht, 2016
Beteiligungsfinanzierung Selbstfinanzierung Fremdfinanzierung
Qualifizierender Nicht qualifizieren-
Investor der Investor
ZH Zürich 37.8% 52.7% 21.1% 40.0% BE Bern 38.8% 54.1% 21.6% 41.4% LU Luzern 27.0% 39.6% 12.3% 31.2% UR Altdorf 25.6% 36.7% 15.0% 25.5% SZ Schwyz 29.5% 41.7% 15.3% 31.3% OW Sarnen 24.3% 33.9% 12.7% 24.3% NW Stans 24.8% 35.0% 12.7% 25.6% GL Glarus 27.4% 42.3% 15.7% 31.6% ZG Zug 25.2% 33.9% 14.6% 22.5% FR Freiburg 35.2% 48.7% 19.9% 36.0% SO Solothurn 38.0% 48.8% 21.9% 34.5% BS Basel 37.7% 51.4% 22.2% 37.5% BL Liestal 38.4% 54.2% 20.7% 42.2% SH Schaffhausen 30.6% 43.3% 16.0% 32.5% AR Herisau 28.9% 39.5% 13.0% 30.5% AI Appenzell 22.1% 33.4% 14.2% 25.0% SG St. Gallen 32.2% 45.1% 17.4% 33.5% GR Chur 32.9% 43.7% 16.7% 32.4% AG Aarau 31.6% 46.4% 18.6% 34.2% TG Frauenfeld 32.7% 43.6% 16.4% 32.5% TI Bellinzona 40.1% 53.1% 20.7% 40.9% VD Lausanne 47.2% 59.2% 22.1% 47.7% VS Sitten 38.9% 50.3% 21.7% 36.5% NE Neuenburg 36.8% 51.0% 15.6% 41.9% GE Genf 44.6% 58.3% 24.2% 45.0% JU Delsberg 40.0% 52.8% 20.7% 40.6%
Minimum 22.1% 33.4% 12.3% 22.5% Maximum 47.2% 59.2% 24.2% 47.7% Quelle: ESTV
Mit der vorliegend vorgeschlagenen Reform ergibt sich auf Unternehmensebene eine Annäherung an die Finanzierungsneutralität durch Massnahmen, welche die Gewinnsteuerbelastung senken. Im Vordergrund stehen hier die kantonalen Gewinnsteuersenkungen. Auf Haushaltsebene erfolgt lediglich eine Anpassung der Teilbesteuerung ausgeschütteter Gewinne für qualifizierende Investorinnen und Investoren und damit eine leichte Veränderung bei deren Beteiligungsfinanzierung. Wie die nachfolgende Tabelle zeigt, stellt sich beim Ziel der Finanzierungsneutralität mit der Reform insgesamt keine Verbesserung ein.