Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/71: 15.468 Pa.Iv. «Stärkung der Selbstverantwortung im KVG» · 17 Seiten
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Befürchtung, dass Versicherte von der Komplexität des Systems überfordert sind
AI, BE, Ombudsstelle, Schulden halten die vorgesehene Beschränkung für verwirrend für die Versicherten. Die Ombudsstelle befürchtet zudem, dass Makler verschweigen, dass die versicherte Person sich neu auf drei Jahre für eine bestimmte Franchise verpflichtet.
Mehraufwand für Versicherer
AG, AR, BE, FR, GL, SO, Kf, Ombudsstelle, Assura weisen darauf hin, dass der Wechsel des Versicherers aufwändiger wird, weil der bisherige Versicherer dem neuen Versicherer auch mitteilen muss, welche Franchise die versicherte Person seit wann gewählt hat und die Ausnahmebestimmung für 18-Jährige berücksichtigen muss.
Einschränkung der Wahlfreiheit der Versicherten
GR, GPS, SPS, economiesuisse, FMH, SKS, SGB, VSAO, überwiegende Mehrheit der Studierenden UZH weisen darauf hin, dass die Vorlage die Wahlfreiheit der Versicherten einschränkt. SGB weist darauf hin, dass dies insbesondere für jene Versicherten gilt, die sich eine hohe Franchise bei einem längeren Risikofenster nicht mehr leisten können.
4.2.2 Weitere Anregungen und Bemerkungen der Gegner
- economiesuisse will Einjahresverträge für Wahlfranchisen weiterhin zulassen und höhere
Rabatte für die dreijährige Franchisebindung erlauben. Damit müsste keine versicherte Person ihre Versicherungsform wechseln. Nur die Interessierten könnten neu einen Dreijahresvertrag wählen.
- SGB unterstützt prinzipiell Bestrebungen, die durch hohe Wahlfranchisen entstandene
Entsolidarisierung einzudämmen, befürchtet aber, dass aufgrund des höheren Risikos dreijähriger Franchisen der Druck auf entsprechend höhere Prämienrabatte zunimmt.
- BE unterstützt Massnahmen, welche den einfacheren Wechsel zu günstigeren Versiche-
rungen begünstigen.
- FRC weist darauf hin, dass die Versicherer Zusatzversicherungen anbieten, die bei Spital-
aufenthalt ein Kapital ausrichten. Die Vorlage würde deren Absatz fördern.
- FRC hält es für dringend, festzulegen, was als Hausarztmodell, Telefonmodell und so wei-
ter gilt und diese Versicherungsformen zu regeln.
- mfe beantragen, ambulante und stationäre Leistungen einheitlich zu finanzieren.
- Die meisten Studierenden UZH erachten die dreijährige Bindung an eine Wahlfranchise
als erhebliches Risiko. Es sei zumindest ein Prämienrabatt für die dreijährige Bindung vorzusehen. Um die Risiken für die Versicherten zu minimieren, schlagen einige Studierende vor, die Bindung an Wahlfranchisen auf zwei Jahre herabzusetzen.
Die meisten Studierenden UZH gehen von einer Einschränkung des Wettbewerbes unter den Versicherern aus. Einige Studierende nehmen an, dass der Wettbewerb sich nicht beruhigen wird, da der Versicherer weiterhin wechseln kann.