Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/71: 15.468 Pa.Iv. «Stärkung der Selbstverantwortung im KVG» · 17 Seiten

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Wechsel in höhere Franchise jährlich zulassen

SVP, SBV beantragen, den Wechsel in höhere Franchisen auf jedes neue Kalenderjahr zuzulassen.

Rabattmöglichkeiten erhöhen

JU stimmt unter der Bedingung zu, dass unter anderem höhere Rabatte bei Wahlfranchisen zugelassen werden, da die Bindung neu drei Jahre beträgt.

CVP beantragt, höhere Rabatte bei der Höchstfranchise zuzulassen.

CP stimmt unter der Bedingung zu, dass sichergestellt wird, dass der Höchstrabatt gemäss Artikel 95 Abs. 2bis KVV beibehalten wird. Er würde es sogar begrüssen, wenn dieser von 70 auf 80 Prozent zu erhöht würde.

Zuerst Auswirkungen untersuchen

Für die GLP gilt es zu vermeiden, dass aus der mehrjährigen Bindung der Wahlfranchise Mehrstatt Minderkosten resultieren, weil sich weniger Versicherte für eine Wahlfranchise entscheiden und in der Folge weniger kostenbewusst verhalten. Bevor der Systemwechsel vorgenommen wird, sind daher seine Auswirkungen vertieft zu untersuchen und nötigenfalls Massnahmen vorzusehen, um negativen Effekten entgegenzuwirken (z.B. Definition von Ausnahmefällen, in denen weiterhin einjährige Wahlfranchisen erlaubt werden).

Auswirkungen beobachten und Massnahmen überprüfen

Für die CVP ist wichtig, dass die Auswirkungen der Änderungen beobachtet und die Massnahme bei allfälligen negativen Auswirkungen nochmals geprüft werden.

Zweifel, dass der Entwurf zur Kostendämpfung beiträgt

Für die CVP ist der Entwurf kein Beitrag zur Kostendämpfung.

Für die GLP führt er im besten Fall zu einem grösseren Kostenbewusstsein der Versicherten.

SVP geht davon aus, dass die Kosteneinsparungen sehr gering ausfallen dürften.

GR stellt fest, dass die Vernehmlassungsunterlagen keine konkrete Prognose über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage auf die Kantone enthalten, sondern lediglich ausführt, dass diese vom Verhalten der Versicherten und Versicherer abhängig seien. Ob die geplante Gesetzesänderung tatsächlich zur angestrebten Eindämmung der Gesundheitskosten beitrage und damit die mit ihr einhergehende Einschränkung der Wahlfreiheit der Versicherten zu rechtfertigen vermöge, könne deshalb nicht abschliessend beurteilt werden.

Befürchtung, dass mehr Versicherte tiefe Franchisen wählen und die Selbstverantwor-

tung damit geschwächt wird

ZH, GLP weisen darauf hin, dass eine längere Mindestdauer bei Wahlfranchisen sich auch negativ auf die Gesamtkosten des Gesundheitssystems auswirken kann. Die dreijährige Beibehaltung der Höchstfranchise könnte dazu führen, dass sich die Versicherten aus Angst vor einer Zusatzbelastung bei länger dauernder Krankheit häufiger für tiefe Franchisen entscheiden, was tendenziell die finanzielle Hemmschwelle zur Inanspruchnahme von weiteren KVG-Leistungen (wie Arztbesuche bei Bagatellerkrankungen) senkt. Dadurch würde die Selbstverantwortung der Versicherten bzw. der Anreiz zur Vermeidung von gesundheitsschädigendem Verhalten geschwächt.

Befürchtung, dass Versicherte in finanzielle Schwierigkeiten geraten

AG befürchtet, dass Versicherte, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, hohe Franchisen abschliessen und dann in finanzielle Schwierigkeiten geraten können, wenn