Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/73: Ausbauschritt der Bahninfrastruktur 2030/35 (AS 2030/35) · 95 Seiten

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AS 2030/35

Bahnhof kurz danach.

Korridor Planungsraum einer Strecke.

Leistungsvereinbarung Vereinbarung zwischen dem Bund und den Infrastrukturbetreiber, in der die zu erbringenden Leis-

tungen und die dafür vorgesehenen Abgeltungen und Finanzhilfen für jeweils 4 Jahre zum Voraus verbindlich festgelegt werden.

Modul Ein Modul beinhaltet eine oder mehrere Angebotsziel(e) und die zugehörige, zum Referenzfall

zusätzliche Infrastruktur.

Netznutzungskonzept, Netznut- Das Netznutzungskonzept (NNK) und der Netznutzungsplan sind Instrumente zur langfristigen zungsplan Sicherung der Infrastrukturkapazitäten je Verkehrsart.

Ordentliches Budget Im Gegensatz zu dem über den BIF finanzierten Ausbau, Betrieb und Substanzerhalt der Eisen-

bahninfrastruktur werden die Betriebsbeiträge für die Förderung des Bahngüterverkehrs sowie den Regionalverkehr über das ordentliche Budget finanziert.

Publikumsanlagen Anlagen, die für den Zugang der Fahrgäste zur Bahn erforderlich sind, neu in Artikel 62 Absatz 3

EBG geregelt. Darunter fallen namentlich die Perrons mit Überdachungen, Perronmöblierungen, Zugänge, Unterführungen etc.

Regionalverkehr Abgegoltener Verkehr innerhalb einer Region (ausgenommen reine Ortsverkehre) sowie Verkehr

mit benachbarten, auch ausländischen Regionen. Er wird ganzjährig betrieben, und die Linien haben eine Erschliessungsfunktion. Regionalverkehr kann auf der Schiene, der Strasse (Busse) und in Einzelfällen mit Schiffen oder Seilbahnen erbracht werden.

Referenzfall Der Referenzfall zur Entwicklung des Ausbauschrittes 2030/35 umfasst das Angebot und die Infra-

struktur im Zeithorizont 2030 ohne den Ausbauschritt 2030/35. Der Referenzfall entspricht dabei im Grundsatz dem Angebot und der Infrastruktur der bisher beschlossenen und finanzierten Programme bis und mit dem Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2025 der Eisenbahninfrastruktur. Der Referenzfall ist die Basis für die Entwicklung von Modulen, Konzepten und für die Bewertung des Ausbauschrittes 2030/35.

Reisezeit Zeit, welche ein Reisender für die Verbindung zwischen A und B benötigt (inkl. Halte- und Um-

steigezeiten) (siehe auch «Fahrzeit» und «Systemzeit»).

Substanzerhalt Oberbegriff für → Unterhalt und → Erneuerung.

Systemtrasse Mit dem Begriff Systemtrassen wird ausgedrückt, dass die genannte Zahl an Trassen ganztägig jede

Stunde in jede Richtung zur Verfügung stehen soll.

Systemzeit Konzeptionelle Fahrzeit zwischen zwei Knoten (immer ein Vielfaches von 15 Minuten). Die Sys-

temzeit ist grösser als die effektive Fahrzeit, da sie auch den Halt beinhaltet

(z.B. Bern–Zürich: effektive Fahrzeit = 56 Minuten, Systemzeit = 60 Minuten).

Trasse Zeitabschnitt im Fahrplan, während dem ein Zug eine bestimmte Strecke befahren kann.

Trassenpreis Preis, den ein Eisenbahnverkehrsunternehmen der Infrastrukturbetreiber für die Benützung einer

Trasse zu bezahlen hat (auch: Entgelt).

Umsetzungsvereinbarung Vereinbarung zwischen dem Bund und den Eisenbahnunternehmen oder Erstellergesellschaften

über die Realisierung von → Ausbaumassnahme.

Unterhalt Massnahmen wie Überwachung, Instandhaltung und Instandsetzung, welche die weitere Nutzung

der bestehenden Anlagen gewährleisten, ohne dass dadurch die mit dem Abschreibungssatz ausgedrückte Nutzungsdauer verlängert wird.

Verpflichtungskredit Sollen über das laufende Voranschlagsjahr hinaus wirkende finanzielle Verpflichtungen eingegan-

gen werden, so ist ein Verpflichtungskredit einzuholen. Dies gilt insbesondere für Bauvorhaben und Liegenschaftskäufe, Entwicklungs- und Beschaffungsvorhaben, die Zusicherung von Beiträgen, die erst in späteren Rechnungsjahren zu Zahlungen führen, die Übernahme von Bürgschaften und sonstigen Gewährleistungen.

Zahlungsrahmen Für mehrere Jahre festgesetzter Höchstbetrag für Voranschlagskredite, der vom Parlament geneh-

migt werden muss. Im Zusammenhang mit den Leistungsvereinbarungen zwischen Bund und Infrastrukturbetreiber Festlegung des finanziellen Rahmens zur Finanzierung der Infrastruktur für vier Jahre.

Zulauf(-strecke) Strecken, die massgeblich dem Zubringerverkehr (z.B. zur NEAT) dienen.