Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/73: Ausbauschritt der Bahninfrastruktur 2030/35 (AS 2030/35) · 95 Seiten
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AS 2030/35
bau eines dritten Gleises zwischen Gümligen und Münsingen nicht zielführend ist. Der im AS 2025 verankerte Kapazitätsausbau soll unter anderem mit dem unter den Kapazitätsausbau "Knoten Bern" einzustufenden Entflechtungsbauwerk im Raum Wankdorf erreicht werden. Mit diesem wird der aus dem Mittelland kommende Güterverkehr besser ins Aaretal eingebunden. Das verdichtete Angebot des Fern- sowie S-Bahnverkehrs von Bern nach Münsingen bedingt den Bau der Entflechtung Wankdorf Süd zusammen mit der geplanten Entflechtung in Gümligen, dem Wendegleis in Münsingen und dem Wendegleis in Brünnen (BLS). Die Planungen insbesondere im Dreieck Wankdorf sind aufgrund der vielen Verkehrsträger (Eisenbahn, Kantons-, Gemeinde und Nationalstrassen) sehr anspruchsvoll und werden viele Bauprovisorien zur Folge haben. Die Projektierungen sind im Gang.
Das Entflechtungsbauwerk im Raum Wankdorf Süd ist sowohl funktionell wie geographisch unter den Projektperimeter des Kapazitätsausbaus Knoten Bern zu subsumieren. Eine Anpassung des Projektperimeters Münsingen-Gümligen im Bundesbeschluss zum AS 2025 ist somit nicht erforderlich.
h. Bern–Luzern
Der IR (Genf–)Bern–Luzern wird zwischen Bern und Luzern auf den Halbstundentakt ausgebaut und ein zweiter Regionalzug pro Stunde verkehrt von Zofingen via Olten–Aarau–Baden nach Turgi (S29).
Um die Taktverdichtungen zu ermöglichen, müssen folgende bauliche Massnahmen realisiert werden:
- Die Verbindungslinie „Kriegsschlaufe“ zwischen Rothrist und Zofingen muss für höhere Zugzahlen im Personenverkehr sowie
zur Befahrung durch Güterzüge ertüchtigt und zugelassen werden.
- Zwischen der Kriegsschlaufe und Zofingen muss die Zugfolgezeit auf 2 Minuten reduziert werden.
- In Zofingen wird für die wendenden IR-Züge aus Basel ein Wendegleis in Mittellage benötigt.
Die Projektierungen für alle Ausbaumassnahmen wurden begonnen und laufen planmässig. Eine enge Abstimmung zum nächsten Ausbauschritt ist in diesem Abschnitt besonders wichtig.
i. Zürich–Chur
Die Erhöhung der Kapazität für den Güterverkehr zwischen RB Limmattal und Sargans bedingt zusammen mit dem 30‘-Takt des IC Zürich–Chur und der Beibehaltung der überlagerten Trassen für den internationalen Personenverkehr Ausbauten zwischen Zürich und Sargans. 2016 sind verschiedene Angebotsvarianten im Rahmen der sog. Arbeitsgruppe Zürich–Chur mit Vertretern der Kantone und Bahnen überprüft worden, um die Aufwärtskompatibilität zum Ausbauschritt 2030/35 im Rahmen von STEP sicherzustellen. Im Anschluss wurden die Projektierungen der notwendigen Infrastrukturen ausgelöst.
j. Rupperswil–Mägenwil
Die heute nur im Stundentakt verkehrende S3 der Zürcher S-Bahn (Zürich–) Dietikon–Aarau wird auf einen ganztägigen Halbstundentakt ausgebaut (neu als S11). Die Einführung dieses Angebotes erfordert geänderte Trassenführungen für den RB Limmattal von / nach Basel RB über eine neu zu erstellende Schlaufe bei Mägenwil in Richtung Birr. Damit kann ein dringendes Angebotsbedürfnis umgesetzt und in den Hauptverkehrszeiten der Verlust einer Trasse je Richtung und Stunde im Güterverkehr vermieden werden.
Im Projekt „Rupperswil–Mägenwil: Leistungssteigerung“ werden zur Bewältigung des neuen Angebots neue leistungssteigernde Massnahmen gebaut. Die Massnahmen umfassen eine neue ca. 1.3 km lange Verbindungslinie (Schlaufe) in Mägenwil Richtung Birr inklusive Anpassungen der Gleistopologie im Bahnhof Mägenwil, zwei neue schnelle Spurwechsel im Gexi sowie Lärmschutzmassnahmen auf der Strecke Rupperswil–Brugg AG–Killwangen infolge der Umleitung des Güterverkehrs. Gleichzeitig wird im Projektperimeter der Bahnhof Mägenwil behindertengerecht ausgebaut. Die Koordination mit diesem Projekt erforderte eine Verschiebung des Baubeginns.
k. St. Gallen–Chur
Zwischen St. Gallen und Sargans wird das RE-Angebot zum Halbstundentakt verdichtet sowie die Fahrlage des bis Chur fahrenden RE um eine halbe Stunde gegenüber dem Fahrplan 2015 verschoben. Mit der Überlagerung der RE aus St. Gallen und Zürich wird zwischen Sargans und Chur zudem der Halbstundentakt ermöglicht. Das geplante Angebot bedingt auf den Abschnitten Trübbach– Buchs und Rüthi (SG)–Oberriet Ausbauten.
Im Wesentlichen werden folgende Infrastrukturmassnahmen zur Umsetzung des Angebotes benötigt:
- Der rund 4 km lange Doppelspurausbau Sevelen–Buchs SG mit der neuen Haltestelle Fährhütten oder alternativ der Umbau von
Trübbach und der Rückbau der Haltestellen in Weite-Wartau, Räfis-Burgerau und ev. Trübbach sowie eine neue Einfahrt in den
Rangierbahnhof Buchs SG auf Seite Haag-Gams.
- Im Abschnitt Rüthi (SG)–Oberriet muss in Rüthi SG eine neue Kreuzungsstelle und eine ca. 3.5 km lange Doppelspur Oberriet–
Oberriet Nord erstellt werden.
Bereits 2016 nach Abschluss der Objektstudie für den Kapazitätsausbau Trübbach–Buchs (SG) und Rüthi (SG)–Oberriet waren die schwierigen geologischen Verhältnisse bekannt, die für Schweizer Verhältnisse zu ausserordentlich aufwändiger Bauart führen. Dies verzögert die Inbetriebnahme voraussichtlich auf Ende 2025.
l. Bellinzona–Tenero
Im Tessin sollen die Betriebsstabilität im Angebot Giubiasco–Bellinzona erhöht und die Angebote im Regionalverkehr erweitert werden. So entsteht neu ein 15‘-Takt Bellinzona–Locarno und ein 30‘-Takt Bellinzona–Lugano.
Für einen Angebotsausbau sind folgende Massnahmen notwendig:
- Ein durchgehendes 3. Gleis zwischen Bellinzona und Giubiasco wird stadtseitig der bestehenden Doppelspur gebaut. Das Pro-
jekt umfasst auch den Bau von zwei Tunnel (Svitto II und Dragonato II, finanziert über den 4m-Korridor) und der Haltestelle
Bellinzona Piazza Indipendenza (Finanzierung Vor- und Bauprojekt durch Kanton, Ausführung im Ausbauschritt 2030/35 an-